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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Flotwedel
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Gemeinde Bröckel —  Bröckel, den 15.02.2024

- Der Gemeindedirektor -

Bebauungsplan Nr. 6 „Zum Bolz“, 4. Änderung

Aufstellungsbeschluss
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB

Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Bröckel am 28.9.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Zum Bolz“, 4. Änderung und die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a BauGB beschlossen.

Der Planbereich befindet sich im Westen Bröckels südlich und westlich des bestehenden Parkplatzes am Ende der Straße „Zum Bolz“.

Er wird auf im Folgenden im Maßstab 1:5.000 dargestellt.

Ziel und Zweck der Planung

Planungsziel ist zum einen eine Erweiterung des vorhandenen Parkplatzes bis an die westliche Planbereichsgrenze heran.

Südlich des Parkplatzes soll die bislang nicht entsprechenden Festsetzungen des Bebauungsplanes anzulegende Grünfläche aufgegeben und im Zuge einer Nachverdichtung des Innenbereiches einer baulichen Nutzung zugänglich gemacht werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 „Zum Bolz“, 4. Änderung mit Begründung wird gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit

vom 28.02.2024 bis einschließlich 02.04.2024

zur Unterrichtung und Erörterung im Rathaus der Samtgemeinde Flotwedel, Am Alten Bahnhof 3, 29342 Wienhausen – Team III (Bauen und Umwelt) öffentlich ausgelegt.

Öffnungszeiten:

ohne Terminvergabe:

Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr

und 13:00 – 16:00 Uhr

mit Terminvergabe:

Montag, Mittwoch bis Freitag

(Vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 05149 181 32 bzw. 05149 181 0).

Sämtliche das Verfahren betreffende Unterlagen sind auf der Homepage der Samtgemeinde Flotwedel https://www.flotwedel.de/aus-dem-rathaus/oeffentliche-auslegung-1 einsehbar

Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Bröckel in die Suchmaske ein.

Anregungen können während der Auslegungsfrist unserem Büro schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail (info@buero-keller-hannover.de), Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) übermittelt und im Rathaus der Samtgemeinde Flotwedel während der Sprechzeiten sowie nach telefonischer Anmeldung zur Niederschrift vorgebracht werden.

Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB beschleunigt durchgeführt. Das Gebiet des Bebauungsplanes war bereits Teil der bebauten Ortslage und soll einer Wiedernutzbarmachung im Sinne des § 13a (1) BauGB zugeführt werden. Die zulässige Grundfläche erreicht den Grenzwert von 20.000 m² nicht. Durch die Planung wird kein Vorhaben ermöglicht, das eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Ziele des Artenschutzes, Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes beeinträchtigt werden könnten. Der Bebauungsplan kann damit im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Von einer Umweltprüfung mit anschließendem Umweltbericht wird gemäß § 13a (2) Nr. 1 BauGB abgesehen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. –vorprüfung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nicht durchgeführt.