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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Flotwedel
Ausgabe 4/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Unbeaufsichtigte Hunde

Samtgemeinde Flotwedel
Der Samtgemeindebürgermeister

Lassen Sie Ihren Hund nicht unbeaufsichtigt durch das Dorf laufen!

Wiederholt kommt es zu Beschwerden.

Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt außerhalb ihrer Grundstücke umherlaufen.

In Niedersachsen regelt im Wesentlichen das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) die Aufsichtspflicht für die Hundehalter. Zweck des Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und dem Führen von Hunden verbunden sind (§ 1 NHundG).

Deshalb noch einmal die eindringliche Bitte, folgendes zu beachten und zu befolgen:

Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen (§ 2 NHundG). Für viele Menschen, insbesondere Kinder oder andere Hundehalter sind unbeaufsichtigte oder nicht angeleinte Hunde ein beachtliches Ärgernis, nicht selten sogar eine höchst unangenehme Belästigung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Sie unterstützen damit unsere Bemühungen und erleichtern sich, Ihrem Hund und Ihren Mitbürgern das Zusammenleben.

i.A. Weßolleck
(Ordnungsamt)