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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Flotwedel
Ausgabe 5/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Kommunalwahlen am 13.09.2026

zu den Kommunalwahlen am 13.09.2026

1.

Wahltag und Wahlzeit:

Die Wahl des Rates der Samtgemeinde Flotwedel sowie der Räte der Gemeinden Bröckel, Eicklingen, Langlingen und sowie Klostergemeinde Wienhausen findet am 13. September 2026 statt.

Wahlzeit ist von 08:00 – 18:00 Uhr.

2.

Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber gem. §§ 46, 177 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beträgt

a.

für den Rat der Samtgemeinde Flotwedel 28,

b.

für den Rat der Gemeinde Bröckel 13,

c.

für den Rat der Gemeinde Eicklingen 15,

d.

für den Rat der Gemeinde Langlingen 13 und

e.

für den Rat der Klostergemeinde Wienhausen beträgt 15

3.

Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber:

Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf nach § 21 Abs. 4 NKWG für die Samtgemeinde Flotwedel, für die Gemeinden Bröckel, Eicklingen, Langlingen und der Klostergemeinde Wienhausen um 5 höher liegen als die Zahl der zu wählenden Vertreter. Die Reihenfolge der Bewerber/Bewerberinnen muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein. Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers, einer Einzelbewerberin (Einzelwahlvorschlag) darf nur den Namen des Bewerbers/der Bewerberin enthalten.

4.

Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche:

Gemäß § 7 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) bilden Wahlgebiete, in denen bis zu 33 Abgeordnete zu wählen sind, einen Wahlbereich. Aus diesem Grund bilden die o. g. Samtgemeinde/Gemeinden nur einen Wahlbereich.

5.

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen:

Wahlvorschläge können nach §§ 21 und 24 NKWG von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes von Gruppen und Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen eingereicht werden. Die Wahlvorschläge für die Gemeindewahl und Samtgemeindewahl sind beim Wahlleiter der Samtgemeinde Flotwedel, Am Alten Bahnhof 3, 29342 Wienhausen, möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum 20.07.2026, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist) einzureichen.

6.

Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Der Wahlvorschlag soll nah dem Muster der Anlage 5 zur Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der zurzeit geltenden Fassung, eingereicht werden. Der Wahlvorschlag muss enthalten

a.

Familienname, Vorname, Beruf, Geburtstag, Geburtsort, die Wohnanschrift eines jeden Bewerbers einer jeden Bewerberin,

b.

bei Wahlvorschlägen einer Partei den Namen, den sie im Land führt, und wenn sie eine Kurzbezeichnung führt, auch diese,

c.

bei Wahlvorschlägen einer Wählergruppe ein Kennwort der Wählergruppe und wenn sie eine Kurzbezeichnung führt auch diese

Das Kennwort oder die Kurzbezeichnung einer Wählergruppe darf nicht den Namen oder die Kurzbezeichnung einer Partei enthalten. Aus dem Kennwort muss hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe im Wahlgebiet handelt.

Reicht eine Wählergruppe Wahlvorschläge in mehreren Wahlbereichen des Wahlgebiets ein, so muss das Kennwort in allen Wahlvorschlägen übereinstimmen.

Auf die besonderen Vorschriften über den Inhalt und die Form der Wahlvorschläge und über die Verbindung von Wahlvorschlägen in den §§ 21 ff. NKWG und §§ 32 ff. NKWO in der zzt. geltenden Fassung weise ich ausdrücklich hin.

7.

Unterstützungsunterschriften von Wahlvorschlägen

Die Wahlvorschläge für die Gemeindewahl in Gemeinden mit 2.001 bis 20.000 Einwohnern von mindestens 20 Wahlberechtigten des Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen (§ 21 Abs. 9 Satz 2 NKWG). Für die Wahlvorschläge zur Gemeindewahl Bröckel, Eicklingen, Langlingen und Wienhausen sowie für die Samtgemeinde Flotwedel sind 20 Unterschriften erforderlich.

Die Unterschriften sind gem. § 32 Abs. 2 NKWO auf amtlichen Formblättern nach Anlage 6 zur NKWO zu erbringen. Die Formblätter werden auf Anforderung bei der Samtgemeinde Flotwedel kostenfrei herausgegeben. Auf dem Formblatt sind der Name der unterzeichnenden Partei oder das Kennwort der Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, oder der Name des/der einreichenden Einzelbewerber/Einzelbewerberin anzugeben. Parteien und Wählergruppen haben ferner zu bestätigen, dass der Bewerber/die Bewerberinnen bereits nach § 24 Abs. 1 NKWG aufgestellt worden sind. Die Wahlberechtigten, die einen Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen, Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt und Anschrift des Unterzeichners/der Unterzeichnerin anzugeben. Für jeden Unterzeichner/jede Unterzeichnerin ist auf dem Formblatt nach Anlage 6 oder gesondert nach dem Muster der Anlage 7 NKWO eine Bescheinigung der Gemeinde beizufügen, dass er/sie in dem Wahlbereich wahlberechtigt ist.

Ein Wahlberechtigter/eine Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag für die Gemeinde-/Samtgemeindewahl unterzeichnen. Hat jemand mehr als einen Wahlvorschlag für die Gemeinde-, Samtgemeindewahl unterzeichnet, so ist seine/ihre Unterschrift auf dem 2. Wahlvorschlag ungültig. Für Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen dürfen Unterschriften erst nach Aufstellung der Bewerber/Bewerberinnen gesammelt werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. Auf § 31 NKWO weise ich hin.

Folgende Parteien und Wählergruppen sind gem. § 21 Abs. 10 NKWG von dem Unterschriftenerfordernis befreit:

Für die Samtgemeindewahl und die Gemeindewahlen

a.

Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)

b.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

c.

Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen)

d.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

e.

Die Linke (Die Linke)

Für die Wahl des Rates der Gemeinde Bröckel

a.

Liste unabhängiger Bürger Bröckel (LUB)

Für die Wahl des Rates der Gemeinde Wienhausen

a.

Freie Demokratische Partei (FPD)

b.

Wählergemeinschaft unabhängige Bürgerinnen und Bürger Wienhausen (UB)

c.

Liste unabhängiger Bürger Wienhausen (LUB)

Für die Wahl des Rates der Samtgemeinde Flotwedel:

a.

Freie Demokratische Partei (FDP)

b.

Wählergemeinschaft unabhängige Bürgerinnen und Bürger Flotwedel (UB)

c. Liste unabhängiger Bürger Flotwedel (LUB)

8.

Andere als die vorstehend zu Punkt 7 genannten Parteien können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens bis zum 15. Juni 2026 (bis zum 90. Tag vor der Wahl) dem Niedersächsischen Landeswahlleiter in 30169 Hannover, Lavesallee 6 ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben. Der Anzeige sind die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie der Nachweis über einen satzungsmäßig bestellten Landesvorstand beizufügen. Der Landeswahlleiter stellt spätestens bis zum 03. Juli 2026 (72. Tag vor der Wahl) fest, welche der anzeigenden Vereinigungen für die Wahl als Parteien anzuerkennen sind (§ 22 Abs. 2 NKWG).

Wienhausen, den 09.02.2025

i.V. Evans (Stellv. Wahlleitung)