Die Wahlleitung der Samtgemeinde Flotwedel gibt gemäß §§ 45b, 45a i.V.m. § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes bekannt:
| 1. | Wahltag und Wahlzeit |
| Die Wahl zur hauptamtlichen Samtgemeindebürgermeisterin / zum hauptamtlichen Samtgemeindebürgermeisters findet am 13.09.2026 statt. Eine etwaige Stichwahl ist auf dem 27.09.2026 festgesetzt. Die Wahlzeit ists jeweils von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr. |
| 2. | Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche: |
| Gemäß §§ 45a i.V.m. 7 Abs. 2 NKWG bilden Wahlgebiete, in denen bis zu 33 Abgeordnete zu wählen sind, einen Wahlbereich. Aus diesem Grund bilden die o. g. Samtgemeinde/Gemeinden nur einen Wahlbereich. |
| 3. | Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen: |
| Wahlvorschläge können nach §§ 45a i.V.m. 21 Abs. 2 NKWG beim Wahlleiter der Samtgemeinde Flotwedel, Am Alten Bahnhof 3, 29342 Wienhausen, möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum 20.07.2026, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist) einzureichen. |
| Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen oder wählbaren Einzelpersonen eingereicht werden. |
| Gemäß §§ 45a i.V.m. 22 Abs. 1 NKWG können Parteien grundsätzlich nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens am 90. Tag vor der Wahl (Montag, den 15. Juni 2026) dem Nds. Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Der Anzeige sind jeweils ein Abdruck der Satzung und des Programms sowie ein Nachweis über den satzungsgemäß bestellten Landesvorstand beizufügen. Ist ein Landesvorstand nicht bestellt, so ist ein Nachweis über den satzungsgemäß bestellten Bundesvorstand beizufügen. |
| Vom Erfordernis der Wahlanzeige ausgenommen sind Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Nr. 2 und 3 NKWG erfüllen. Für die allgemeinen Kommunalwahlen am 13. September 2026 und somit gemäß § 45d Abs. 8 NKWG auch für die Direktwahl wurde dies laut Bekanntmachung des Landeswahlleiters vom 23. Juli 2025 - LWL 11421/10; LWL 11421/ 3 - für folgende Parteien festgestellt: |
| - Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU), |
| - Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), |
| - Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen), |
| - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), |
| - Die Linke (Die Linke) |
| 4. | Inhalt und Form der Wahlvorschläge |
| Der Wahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 5a zur Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der zurzeit geltenden Fassung, eingereicht werden. Inhalt und Form der Wahlvorschläge müssen den Vorschriften des § 45d NKWG und der §§ 21, 32 ff. NKWO entsprechen |
| Gemäß 45d Abs. 3 NKWG ist ein Wahlvorschlag zu unterzeichnen |
| - bei einem Wahlvorschlag einer Partei von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan |
| - bei einem Wahlvorschlag einer Wählergruppe von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe |
| - bei einem Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin/ eines Einzelbewerbers von der wählbaren Einzelperson |
| 5. | Unterstützungsunterschriften von Wahlvorschlägen |
| Den Wahlvorschlägen für die Wahl zur Samtgemeindebürgermeisterin / zum Samtgemeindebürgermeister muss sog. Unterstützungsunterschriften beigefügt sein. Sie muss gem. § 45d Abs. 3 Satz 2 NKWO von mindestens 140 Wahlberechtigten des Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen (§ 45d Abs. 3 Satz 4 NKWO). |
| Die Unterschriften sind gem. § 32 Abs. 2 NKWO auf amtlichen Formblättern nach Anlage 6a zur NKWO zu erbringen. Die Formblätter werden auf Anforderung bei der Samtgemeinde Flotwedel kostenfrei herausgegeben. |
| Ein Wahlberechtigter/eine Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag für die Direktwahl unterzeichnen. |
| Unterschriften sind nicht erforderlich für die bisherige Amtsinhaberin oder den bisherigen Amtsinhaber (§ 45d Abs. 4 Satz 1 NKWG) |
| Ausgenommen von der Verpflichtung zu Beibringung von Unterstützungsunterschriften sind gem. § 21 Abs. 10 NKWG |
| - Freie Demokratische Partei (FDP) |
| - Wählergemeinschaft unabhängige Bürgerinnen und Bürger Flotwedel (UB) |
| - Liste unabhängige Bürger Flotwedel (LUB) |
Für Rückfragen steht das Team Wahlen der Samtgemeinde Flotwedel, Am Alten Bahnhof 3, 29342 Wienhausen, gerne unter Tel.: 05149 181 - 27 / -0 oder Wahlen@Flotwedel.de zur Verfügung.
Wienhausen, den 09.02.2026