Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Samtgemeinde Flotwedel in der Sitzung am 03.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag |
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| 1.1 | der ordentlichen Erträge auf | 14.119.000 Euro |
| 1.2 | der ordentlichen Aufwendungen auf | 15.386.400 Euro |
| 1.3 | der außerordentlichen Erträge auf | 0 Euro |
| 1.4 | der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0 Euro |
| 2. | im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag |
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| 2.1 | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 13.756.200 Euro |
| 2.2 | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 14.610.700 Euro |
| 2.3 | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 2.500 Euro |
| 2.4 | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 3.889.700 Euro |
| 2.5 | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 3.887.200 Euro |
| 2.6 | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 633.600 Euro |
festgesetzt.
| Nachrichtlich: Gesamtbetrag |
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| - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 17.645.900 Euro |
| - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 19.134.000 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 3.887.200 Euro festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2025 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 6.000.000 € festgesetzt.
Die Samtgemeindeumlage nach § 12 der Hauptsatzung der Samtgemeinde Flotwedel in der zurzeit geltenden Fassung wird festgesetzt auf 76 von Hundert der Steuerkraftmesszahl der Mitgliedsgemeinden.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind von unerheblicher Bedeutung, wenn diese einen Betrag in Höhe von 20.000 € nicht überschreiten (§ 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG).