Am 26.02.2026 wurde gem. § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes im Amtsblatt des Landkreises Celle bekanntgemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wurde die Änderung rechtsverbindlich.
Die genehmigte 22. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, Umweltbericht sowie einer zusammenfassenden Erklärung, kann ab sofort im Rathaus in 29342 Wienhausen, Am Alten Bahnhof 3, während der Sprechzeiten
Jedermann kann über den Inhalt der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes Auskunft verlangen
Wienhausen, den 27.02.2026