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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Flotwedel
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Genehmigung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Flotwedel

Am 26.02.2026 wurde gem. § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes im Amtsblatt des Landkreises Celle bekanntgemacht.

Mit dieser Bekanntmachung wurde die Änderung rechtsverbindlich.

Die genehmigte 22. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, Umweltbericht sowie einer zusammenfassenden Erklärung, kann ab sofort im Rathaus in 29342 Wienhausen, Am Alten Bahnhof 3, während der Sprechzeiten

  • ohne Terminvergabe: Dienstag von 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
  • mit Terminvergabe: Montag, Mittwoch bis Freitag von jedermann eingesehen werden.

Jedermann kann über den Inhalt der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes Auskunft verlangen

Wienhausen, den 27.02.2026

Samtgemeinde Flotwedel
Frank Böse
Samtgemeindebürgermeister