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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Flotwedel
Ausgabe 6/2026
Der Landkreis informiert
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Erstattung von Schülerbeförderungskosten zu berufsbildenden Schulen - jetzt digital

Ab sofort können Anträge auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten zu berufsbildenden Schulen digital über das Online-Portal auf der Homepage des Landkreises Celle gestellt werden. Sie kommen über den QR-Code oder den Link unter „Schülerbeförderung“ Anträge mit Hinweisen direkt zum Antrag.

Antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II, wenn die Berufseinstiegsschule (Berufseinstiegsklasse und Berufsvorbereitungsjahr) oder die Klasse I einer Berufsfachschule, sofern noch kein Realschulabschluss erworben wurde, besucht wird und der Schulweg länger als 6 km ist.

Dem fügen Sie bitte folgenden Unterlagen bei: eine Schulbescheinigung sowie die Fahrkarten. Beim Schülernetzticket wird ein Bild der Karte sowie die Zahlungsbestätigung der CeBus benötigt. Und beim Deutschlandticket ein Screenshot des Tickets mit dem Ticketinhaber, Preis und dem Zeitraum.

Für Fragen steht Ihnen das Team der Schülerbeförderung unter schuelerbefoerderung@lkcelle.de zur Verfügung.