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- Der Gemeindedirektor -
Bebauungsplan Nr. 15 „Ruskamp“
Aufstellungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Gemeinde Bröckel hat am 13.06.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Ruskamp“ beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) bekanntgemacht.
Am 18.03.2026 wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB beschlossen.
Der Planbereich befindet sich nordwestlich der Ortschaft Bröckel und ist in der nachfolgenden Karte unmaßstäblich dargestellt.
Das Ziel der Planung besteht darin, entsprechend der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Flowtedel eine weitere Wohnbaufläche in Bröckel anbieten zu können.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen unterschiedlichen Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet.
Die Planzeichnung mit Begründung ist zur Unterrichtung und Erörterung
vom 10.04. bis einschließlich 13.05.2026
im Rathaus der Samtgemeinde Flotwedel, Am Alten Bahnhof 3, 29342 Wienhausen – Team III (Bauen und Umwelt) - Öffnungszeiten:
ohne Terminvergabe:
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
mit Terminvergabe:
Montag, Mittwoch bis Freitag
zur Einsichtnahme durch jedermann bereitgestellt.
Sämtliche das Verfahren betreffende Unterlagen sind auf der Homepage der Samtgemeinde Flotwedel
https://www.flotwedel.de/wirtschaft-bauen/bauen-wohnen/bauleitplaene-im-verfahren/
einsehbar.
Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Bröckel in die Suchmaske ein.
Der Planentwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail (beteiligung@buero-keller-hannover.de), Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) übermittelt oder während der Sprechzeiten nach telefonischer Anmeldung zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die umweltrelevanten Belange werden im Umweltbericht abgehandelt, der einen gesonderten Teil der Begründung bildet. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. –vorprüfung ist nicht erforderlich.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem „Datenschutzhinweis Bauleitplanung“.