Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 (2) BauGB
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der letztgültigen Fassung hat die Samtgemeinde die Veröffentlichung im Internet des Entwurfes der 22. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung, Umweltbericht und bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Planbereich der Änderung befindet sich im Osten Eicklingens zwischen der Straße „Bannkamp“ im Norden, der Tilsiter Straße im Westen und der Schulstraße im Süden.
Er wird in der nachfolgenden Karte dargestellt.
Der Entwurf der 22. Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
vom 25.4.2025 bis einschließlich 26.5.2025
gemäß § 3 (2) BauGB im Internet veröffentlicht und im Rathaus der Samtgemeinde Flotwedel, Am Alten Bahnhof 3, 29342 Wienhausen – Team III (Bauen und Umwelt)
Öffnungszeiten:
| - ohne Terminvergabe: | Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
| - mit Terminvergabe: | Montag, Mittwoch bis Freitag |
der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme bereitgelegt wird.
Zum Verfahren liegt in Bezug auf den Flächennutzungsplan zu den Schutzgütern:
| - | Mensch |
| - | Biotope und Arten mit Schutzgut Biodiversität |
| - | Boden und Fläche |
| - | Wasser |
| - | Luft und Klima |
| - | Landschaftsbild |
| - | Kultur- und sonstige Sachgüter |
| folgendes vor: | |
| - | Umweltbericht mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag |
| - | Gutachterliche Stellungnahme zu Geruchsimmissionen durch Tierhaltungen |
Umweltbezogene Stellungnahmen liegen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von Privatpersonen und Verbänden zu folgenden Themen vor:
| 1. | Kampfmittel (LGLN, 15.08.2024) |
| 2. | Umwelt- und Naturschutz, Artenschutz (Landkreis Celle, 03.09.2024) |
| 3. | Bodenschutz, Bodenbelastungen |
| (Landkreis Celle, 03.09.2024 und LBEG, 06.09.2024)) |
| 4. | Immissionsschutz (Landkreis Celle, 03.09.2024) |
| 5. | Brandschutz (Landkreis Celle, 03.09.2024) |
| 6. | Abwasser (Abwasserverband Matheide, 6.9.2025) |
| 7. | Denkmalschutz (Landkreis Celle, 03.09.2024) |
Der Umweltbericht ist der Begründung als ihr gesonderter Teil beigefügt.
Die das Verfahren betreffenden Unterlagen sind auf der Homepage der Samtgemeinde Flotwedel abrufbar unter:
https://www.flotwedel.de/wirtschaft-bauen/bauen-wohnen/bauleitplaene-im-verfahren/
Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt und sind dort mittels Eingabe des Namens der Samtgemeinde Flotwedel in die Suchmaske zu finden.
Falls Sie eine Stellungnahme abgeben wollen, bitten wir Sie diese bis zum
26.5.2025
schriftlich per E-Mail an info@buero-keller-hannover.de, oder in sonstiger Weise in geschriebener Form an unser Büro (Adresse: Büro Keller, Lothringer Straße 15, 30559 Hannover) zu übersenden oder mündlich während der Dienststunden im Rathaus der Samtgemeinde Flotwedel zur Niederschrift abzugeben.
Hinweis:
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a (5) BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird gemäß § 3 (3) BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem „Datenschutzhinweis Bauleitplanung“