Der Rat der Gemeinde Freden (Leine) hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die II. Nachtragshaushaltssatzung 2023 beschlossen.
Die Satzung ist im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim Nr. 01 am 03. Januar 2024 veröffentlicht worden. Mit der Veröffentlichung ist die II. Nachtragshaushaltssatzung 2023 in Kraft getreten.
Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Freden (Leine).
Die verkündete II. Nachtragshaushaltssatzung bzw. der II. Nachtragshaushaltsplan 2023 können darüber hinaus nachrichtlich auch auf der Internetseite der Gemeinde Freden (Leine) www.freden.de.de innerhalb der Rubriken „Rathaus/Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
Der Rat der Gemeinde Freden (Leine) hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die Haushaltssatzung 2024 beschlossen.
Die Satzung ist im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim Nr. 02 am 10. Januar 2024 veröffentlicht worden. Mit der Veröffentlichung ist die Haushaltssatzung 2024 in Kraft getreten.
Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Freden (Leine).
Die verkündete Haushaltssatzung bzw. der Haushaltsplan 2024 können darüber hinaus nachrichtlich auch auf der Internetseite der Gemeinde Freden (Leine) www.freden.de. innerhalb der Rubriken „Rathaus/Bekanntmachungen“ eingesehen werden.