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Amtliches Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Freden (Leine)
Ausgabe 11/2024
A) Verordnungen, Satzungen und Bekanntmachungen der Gemeinde Freden (Leine)
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A) Verordnungen, Satzungen und Bekanntmachungen der Gemeinde Freden (Leine)

Bekanntmachung zum Wehrpflichtgesetz

gemäß § 18 Abs. 7 Satz 1 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) in Verbindung mit § 58c Soldatengesetz (SG) in der jeweils gültigen Fassung

Auf der Grundlage des zum 01.07.2011 in Kraft getretenen Wehrrechtsänderungsgesetzes (WehrÄndG) ist die Meldebehörde verpflichtet, eine Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung vorzunehmen. Gemäß § 58c (SG) übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrpflicht zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial bis zum 31. März 2025 folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2026 volljährig werden:

1. Familienname

2. Vornamen

3. gegenwärtige Anschrift

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) widersprochen haben. Gemäß § 18 Abs. 7 Satz 2 des MRRG weise ich durch diese öffentliche Bekanntmachung darauf hin, dass die betroffenen Personen der Datenübermittlung im Rahmen des § 58c (1) SG widersprechen können.

Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu den üblichen Sprechzeiten Ordnungsamt der Gemeinde Freden (Leine), Am Schillerplatz 4, 31084 Freden (Leine), eingelegt werden.

Freden (Leine), 21.10.24
Der Bürgermeister
i.A. Peckmann

Einwohnerzahlen Gemeinde Freden (Leine) Stand 01.10.2024

Ortsteil

Hauptwohnsitz

Nebenwohnsitz

Everode

481

18

Freden (Leine)

2959

88

Meimerhausen

94

6

Eyershausen

156

6

Ohlenrode

170

8

Wetteborn

174

8

Klump

47

5

Schildhorst

73

4

Westerberg

45

1

Winzenburg

478

19

Gesamt

4677

165

Schülerferienbetreuung 2025 – Anmeldung ab sofort möglich!

Auch im Jahr 2025 bietet die Gemeinde Freden (Leine) in Zusammenarbeit mit dem Verein Eintracht Hildesheim drei spannende Feriencamps für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren an! Die Feriencamps bieten den Kindern jede Menge Abwechslung und Spaß in den Sommerferien.

Wann und wo?

Die Feriencamps finden im Zeitraum vom 21. Juli bis 8. August 2025 statt, jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 14:00 Uhr an den Sportanlagen an der Maschstraße.

Was erwartet die Kinder?

Die Camps bieten ein buntes Programm, bei dem sich alles rund um Erlebnisse, Bewegung und Sport dreht. Zu den Themen gehören unter anderem Ballsportarten und ein abwechslungsreicher Sport-Mix.

Wie kann man sich anmelden?

Die Anmeldung erfolgt bis spätestens 31. März 2025. Die Anmeldeformulare werden über die Grundschule verteilt und sind auch im Rathaus erhältlich. Interessierte können die Formulare bei Herrn Weidner im Rathaus, Am Schillerplatz 4, EG, Raum 5, abholen.

Kosten:

Die Teilnahmegebühr beträgt 105,00 € pro Kind und Woche.

Kontakt:

Bei Fragen oder für weitere Informationen können Sie sich gerne an Herrn Weidner wenden:

  • Telefon: 05184/790-39
  • E-Mail: mike.weidner@freden.de
  • Persönlich: Rathaus Freden, Am Schillerplatz 4, EG, Raum 5

Wir freuen uns darauf, Ihre Kinder bei den Feriencamps begrüßen zu dürfen!