Der „Schiedsmann“ ist ein ehrenamtlich tätiges Organ der Rechtspflege, das die Aufgabe der Streitschlichtung in bestimmten Strafsachen und bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahrnimmt. In etwa der Hälfte der Fälle kommt es zur Einigung.
Schiedsmänner und -frauen üben ihre ehrenamtliche Aufgabe als Schlichter bei bestimmten strafrechtlichen Delikten und bei zivilrechtlichen Streitigkeiten aus.
Wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung ist die Erhebung einer Privatklage des Verletzten mit dem Ziel der Strafverfolgung erst zulässig, nachdem ein Sühneversuch vor dem Schiedsmann erfolglos geblieben ist.
Auf Antrag einer der beiden Parteien findet auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, das heißt, wenn der Anspruch auf Zahlung von Geld gerichtet ist oder wenn sein Gegenstand in Geld geschätzt werden kann, eine Sühneverhandlung vor dem Schiedsmann statt.
Aus einem vor diesem abgeschlossenen Vergleich kann nach der Erteilung der Vollstreckungsklausel durch das Amtsgericht die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Im Bereich der Gemeinde Freden (Leine) sind
a) als Schiedsmann
| Herr Daniel Klaus |
| 31084 Freden (Leine) |
| Tel.: 0160 95379291 |
| E-Mail: Danielklaus87@gmail.com |
| b) als stellv. Schiedsmann | |
| Herr Uwe Thoma |
| 31084 Freden (Leine) |
| Tel.: 0151 17707122 |
| E-Mail: uwe.thoma@gmx.de |
tätig.
Einwohner aus der Gemeinde Freden (Leine) können sich wegen eines Schlichtungsverfahrens an den Schiedsmann, Herrn Daniel Klaus, wenden.
Für den Fall, dass Herr Klaus aufgrund von Urlaub oder Krankheit nicht erreichbar ist, darf bzw. muss der stellvertretende Schiedsmann tätig werden.