Zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 musste für jede wirtschaftliche Einheit (Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) in der Gemeinde Freden (Leine) eine Grundsteuererklärung abgegeben werden. Aus den in der Grundsteuererklärung gemachten Angaben hat das zuständige Finanzamt den Grundsteuerwert und den ab 01.01.2025 gültigen Grundsteuermessbetrag für Ihren Grundbesitz ermittelt.
Der Grundsteuermessbetrag wurde den Grundstückseigentümern und der Gemeinde Freden (Leine) durch einen Bescheid mitgeteilt. Die Gemeinde Freden (Leine) ist an den vom Finanzamt festgestellten Grundsteuermessebetrag gebunden (Grundlagenbescheid).
Der neue Grundsteuermessbetrag wurde erstmalig bei der Abgabenveranlagung der Gemeinde Freden (Leine) im Januar 2025 zu Grunde gelegt und hat, wenn sich keine Veränderungen an Ihrer wirtschaftlichen Einheit ergeben, bis zur nächsten Hauptfeststellung bestand.
Falls sich Veränderungen ergeben, sind Sie verpflichtet, ohne Aufforderung bis zum 31. März des Folgejahres eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben, wenn sich Tatsachen ergeben,
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt Hildesheim-Alfeld, Einheitliche Grundbesitzstelle, Ravenstraße10, 31061 Alfeld (Leine).
E-Mail: poststelle@fa-hi-alf.niedersachsen.de
Telefon: 05121 302975