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Amtliches Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Freden (Leine)
Ausgabe 12/2025
C) Mitteilungen und Berichte
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C) Mitteilungen und Berichte

Das Giftinformationszentrum-Nord berät Sie 24 Std. am Tag bei Vergiftungen oder Verdacht auf Vergiftungen

Bei Vergiftungen / In case of poisonings:

0551 - 19240

Erste Hilfe bei Vergiftung

An wen soll ich mich wenden?

Bei lebensbedrohlichen Symptomen (z.B. Bewusstlosigkeit, Kreislauf- oder Atemstillstand) verständigen Sie sofort den Rettungsdienst: Notruf 112

Im Vergiftungsverdachtsfall wenden Sie sich an einen Arzt oder rufen ein Giftinformationszentrum an.

Folgende Informationen erleichtern die Beratung:

Wer?

Alter, Geschlecht, Körpergewicht

Was?

Arzneimittel, Haushaltsprodukte, Chemikalien, Pflanze, Pilze, Tier, Lebensmittel, Drogen. Möglichst genauen Namen (z.B. von Originaletikett ablesen)

Wieviel?

Angaben über die maximal aufgenommene Menge (z.B. Tablettenanzahl oder Pflanzenteile)

Wann?

Zeitpunkt der Vergiftung

Welche Symptome?

Zustand des Betroffenen (Krankheitserscheinungen, Ausmaß der Symptome)

Was soll ich tun?

  • Bei Bewusstlosigkeit oder Atem- und Kreislaufstillstand:

    • Notruf (112) wählen
    • Erste Hilfe nach den aktuellen Empfehlungen leisten
  • Nach Verschlucken:
    • ggf. vorhandene Reste aus dem Mund entfernen
    • falls möglich: ca. ein halbes Glas stilles Wasser oder Tee trinken lassen
  • Nach Augenkontakt:
    • Auge sofort für mindestens 10 bis 15 Minuten mit Wasser spülen
    • falls vorhanden: Kontaktlinsen entfernen
  • Nach Hautkontakt:
    • betroffene Hautstellen sofort für mindestens 10 bis 15 Minuten unter fließendem Wasser spülen
    • falls vorhanden: benetzte Kleidung entfernen
  • Nach Einatmen:
    • Gefahrenumgebung verlassen
    • für frische Luft sorgen

Was soll ich nicht tun?

Niemals Erbrechen auslösen!

Das Auslösen von Erbrechen kann zu schweren Komplikationen führen

Niemals Salzwasser zu trinken geben!

Die Gabe von Salz kann zu einer lebensbedrohlichen Komplikation führen

Kohle, Entschäumer und Milch nur nach ärztlicher Anweisung verabreichen.