Der Rat der Gemeinde Freden (Leine) hat in seiner Sitzung am 26. November 2025 die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2025 beschlossen.
Die Satzung ist im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim Nr. 50 am 03. Dezember 2025 veröffentlicht worden.
Mit der Veröffentlichung ist die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2025 in Kraft getreten.
Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Freden (Leine).
Die verkündete 2. Nachtragshaushaltssatzung bzw. der 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 können darüber hinaus nachrichtlich auch auf der Internetseite der Gemeinde Freden (Leine) www.freden.de. innerhalb der Rubriken „Rathaus/Bekanntmachungen“ eingesehen werden.