Vertragen statt klagen!
Der „Schiedsmann“ ist ein ehrenamtlich tätiges Organ der Rechtspflege, das die Aufgabe der Streitschlichtung in bestimmten Strafsachen und bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahrnimmt. In etwa der Hälfte der Fälle kommt es zur Einigung.
Schiedsmänner und –frauen üben ihre ehrenamtliche Aufgabe als Schlichter bei bestimmten strafrechtlichen Delikten und bei zivilrechtlichen Streitigkeiten aus.
Wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung ist die Erhebung einer Privatklage des Verletzten mit dem Ziel der Strafverfolgung erst zulässig, nachdem ein Sühneversuch vor dem Schiedsmann erfolglos geblieben ist.
Auf Antrag einer der beiden Parteien findet auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, das heißt, wenn der Anspruch auf Zahlung von Geld gerichtet ist oder wenn sein Gegenstand in Geld geschätzt werden kann, eine Sühneverhandlung vor dem Schiedsmann statt.
Aus einem vor diesem abgeschlossenen Vergleich kann nach der Erteilung der Vollstreckungsklausel durch das Amtsgericht die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Im Bereich der Gemeinde Freden (Leine) sind
a) als Schiedsmann
Herr Klaus Butterbach
OT Meimerhausen
Dorfstraße 7
31084 Freden (Leine)
Tel.: 05184/1245
E-Mail: Klaus.Butterbach@Schiedsmann.de
b) als stellv. Schiedsmann
Herr Hartmut Meyer
Am Schacht 14
31084 Freden (Leine)
Tel.: 05184/1705
E-Mail: info@freden.de
tätig.
Einwohner aus der Gemeinde Freden (Leine) können sich wegen eines Schlichtungsverfahrens an den Schiedsmann, Herrn Klaus Butterbach, wenden.
Für den Fall, dass Herr Butterbach aufgrund von Urlaub oder Krankheit nicht erreichbar ist, darf bzw. muss der stellvertretende Schiedsmann tätig werden.