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Amtliches Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Freden (Leine)
Ausgabe 3/2026
C) Mitteilungen und Berichte
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C) Mitteilungen und Berichte

Das Giftinformationszentrum-Nord berät Sie 24 Stunden am Tag bei Vergiftungen oder Verdacht auf Vergiftungen

Bei Vergiftungen / In case of poisonings:

055 1 – 19240

Erste Hilfe bei Vergiftung

An wen soll ich mich wenden?

Bei lebensbedrohlichen Symptomen (z. B. Bewusstlosigkeit, Kreislauf- oder Atemstillstand) verständigen Sie sofort den Rettungsdienst: Notruf 112

Im Vergiftungsverdachtsfall wenden Sie sich an einen Arzt oder rufen ein Giftinformationszentrum an.

Folgende Informationen erleichtern die Beratung:
  • Wer?

    Alter, Geschlecht, Körpergewicht

  • Was?

    Arzneimittel, Haushaltsprodukte, Chemikalien, Pflanze, Pilze, Tier, Lebensmittel, Drogen. Möglichst genauen Namen (z. B. vom Originaletikett ablesen)

  • Wie viel?

    Angaben über die maximal aufgenommene Menge (z. B. Tablettenanzahl oder Pflanzenteile)

  • Wann?

    Zeitpunkt der Vergiftung

  • Welche Symptome?

    Zustand des Betroffenen (Krankheitserscheinungen, Ausmaß der Symptome)

Was soll ich tun?

Bei Bewusstlosigkeit oder Atem- und Kreislaufstillstand:
  • Notruf (112) wählen
  • Erste Hilfe nach den aktuellen Empfehlungen leisten
Nach Verschlucken:
  • ggf. vorhandene Reste aus dem Mund entfernen
  • falls möglich: ca. ein halbes Glas stilles Wasser oder Tee trinken lassen
Nach Augenkontakt:
  • Auge sofort für mindestens 10 bis 15 Minuten mit Wasser spülen
  • falls vorhanden: Kontaktlinsen entfernen
Nach Hautkontakt:
  • betroffene Hautstellen sofort für mindestens 10 bis 15 Minuten unter fließendem Wasser spülen
  • falls vorhanden: benetzte Kleidung entfernen
Nach Einatmen:
  • Gefahrenumgebung verlassen
  • für frische Luft sorgen

Was soll ich nicht tun?

  • Niemals Erbrechen auslösen!

    Das Auslösen von Erbrechen kann zu schweren Komplikationen führen.

  • Niemals Salzwasser zu trinken geben!

    Die Gabe von Salz kann zu einer lebensbedrohlichen Komplikation führen.

  • Kohle, Entschäumer und Milch nur nach ärztlicher Anweisung verabreichen.