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Amtliches Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Freden (Leine)
Ausgabe 5/2024
A) Verordnungen, Satzungen und Bekanntmachungen der Gemeinde Freden (Leine)
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A) Verordnungen, Satzungen und Bekanntmachungen der Gemeinde Freden (Leine)

Das Jugendzentrum der Gemeinde Freden (Leine) ist für Jugendliche ab 10 Jahre. Kinder unter 12 Jahren müssen das Jugendzentrum um 18 Uhr verlassen.

Die Gemeinde Freden (Leine) teilt mit, dass das Jugendzentrum

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am Dienstag bis Freitag ab 15.00 Uhr, bzw. Freitag ab 16 Uhr (wenn Kids Zeit ist)

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jeden 1. Samstag im Monat ab 16 Uhr

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jeden 1. Freitag im Monat von 14-16 Uhr Kids Zeit

geöffnet hat.

Änderungen der Öffnungszeiten sind an der Tür des JUZ angekündigt.

Telefon 05184/9501965

Sprechstunde im Rathaus jeden Donnerstag

von 12.00-14.00 Uhr Zimmer 3 Telefon 05184/790-33

Der Bürgermeister
i.A. Skandera