Der Rat der Gemeinde Freden (Leine) hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 beschlossen.
Die nach § 120 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Hildesheim am 05.07.2024 unter Az.: (910) 15-14-10 erteilt worden.
Die Satzung ist im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim Nr. 27 am 10. Juli 2024 veröffentlicht worden. Mit der Veröffentlichung ist die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 in Kraft getreten.
Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Freden (Leine).
Die verkündete Nachtragshaushaltssatzung bzw. der Nachtragshaushaltsplan 2024 können darüber hinaus nachrichtlich auch auf der Internetseite der Gemeinde Freden (Leine) www.freden.de. innerhalb der Rubriken „Rathaus/Bekanntmachungen“ eingesehen werden.