Bekanntmachung der Samtgemeinde Hattorf:
Angabe der Wasserhärtebereiche des Trinkwassers für die Versorgungsgebiete
Hattorf am Harz, Elbingerode und Hörden am Harz gem. § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz) sowie der Trinkwasserverordnung:
| Bezeichnung | Härtebereich | Gesamthärte |
| weich | 1 | weniger als 1,5 mmol/l |
| mittel | 2 | 1,5 bis 2,5 mmol/l |
| hart | 3 | mehr als 2,5 mmol/l |
| Hattorf am Harz | Härtebereich mittel | (1,95 mmol/l entspricht 10,9 ° dH) |
| Elbingerode | Härtebereich hart | (2,57 mmol/l entspricht 14,4 ° dH) |
| Hörden am Harz | Härtebereich hart | (3,27 mmol/l entspricht 18,3 ° dH) |
In diesen Versorgungsgebieten werden dem Trinkwasser keine Desinfektionsmittel zugesetzt. Die Entkeimung des Trinkwassers erfolgt durch Bestrahlung mit UV-Licht.