wir hoffen, dass es Ihnen allen gut geht und Sie den Sommer trotz des wechselhaften Wetters genießen können. Heute möchten wir ein wichtiges Anliegen mit Ihnen teilen, das uns alle betrifft und zu einem noch schöneren und sichereren Ortsbild beiträgt.
Die Straßenreinigungspflicht, einschließlich der Winterdienstpflicht, für Grundstückseigentümer ergibt sich aus der Straßenreinigungssatzung sowie der Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde Hattorf am Harz.
Ein wichtiger Punkt, den wir ansprechen möchten, betrifft das freizuhaltende Lichtraumprofil, das sich aus der Rechtsprechung entwickelt hat. Dieses Profil sieht eine freie Höhe von bis zu 2,50 m über Gehwegen und bis zu 4,50 m über der Fahrbahn vor. Auch wenn dieser Wert nirgendwo schriftlich festgehalten ist, hat sich dies aus verschiedenen Urteilen von Verwaltungsgerichten etabliert.
Nach einer kürzlichen Ortsbegehung wurde festgestellt, dass viele von Ihnen vorbildlich die Gehwege und Gossen reinigen und auch die Rückschnitte von Büschen und Hecken vornehmen. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Sorgfalt trägt maßgeblich dazu bei, unser Ortsbild zu verschönern und die Sicherheit zu gewährleisten.
Es gibt jedoch noch einige Bereiche, in denen Nachholbedarf besteht. Besonders überhängende Hecken und nicht gereinigte Gossen stellen ein Sicherheitsrisiko für Fußgänger dar. Daher möchten wir Sie freundlich daran erinnern, regelmäßig Ihre Hecken und Büsche zurückzuschneiden und die Gehwege sowie Gossen sauber zu halten. Dies trägt nicht nur zur Verschönerung unseres Ortsbildes bei, sondern stellt auch die Sicherheit und Barrierefreiheit auf unseren Gehwegen sicher.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis und hoffen auf Ihre weiterhin vorbildliche Unterstützung.