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Bürgerkurier der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
Ausgabe 1/2024
Aus der Einheitsgemeinde berichtet
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Aufruf zur Mitarbeit als Wahlhelfer



bei der Kommunalwahl und Europawahl am 09. Juni 2024

Für die Wahllokale im Gebiet der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark), werden Wahlhelfer gesucht. Die Wahlhelfer sind am Wahltag in einem Wahllokal als Vorsteher, stellvertretender Vorsteher, Schriftführer oder Beisitzer ehrenamtlich tätig oder im Briefwahlvorstand. Der gesamte Wahlvorstand ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahllokal zuständig. Für den Einsatz in den o. g. Funktionen, erhalten Sie vom Wahlamt ausführliches Informationsmaterial. Die Vorsteher nehmen am Freitag vor der Wahl an einer Wahlschulung teil. Als Wahlhelfer können alle wahlberechtigten Bürger eingesetzt werden. Für die Tätigkeit in einem gemeinsamen Wahlvorstand für die Kommunalwahl und Europawahl wird für dem Wahlvorsteher ein Erfrischungsgeld in Höhe von 70 EUR ausgezahlt. Alle anderen Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 EUR. Die Beträge enthalten das Erfrischungsgeld gemäß § 9 Abs. 1 Kommunalwahlordnung LSA sowie das Erfrischungsgeld gemäß § 10 Abs. 2 Europawahlordnung.

Hinweis: Wahlbewerber und Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen können kein Wahlehrenamt innehaben.

Interessierte Bürger werden gebeten, sich bei der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark), Zimmer 0.25, Tel.-Nr. 039089/976-43 zu melden.

Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher, weiblicher und diverser Form.

Henschel
Gemeindewahlleiter