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Bürgerkurier der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
Ausgabe 1/2024
Aus der Einheitsgemeinde berichtet
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„Verbrennen“ vom 01. Februar bis 15. März 2024 im Landkreis Stendal

In der Zeit vom 01. Februar bis 15. März 2024 ist das Verbrennen von Gartenabfällen (pflanzliche Abfälle, deren Kompostierung oder anderwertige Verwertung nicht möglich ist) gemäß der Verordnung des Landkreises Stendal erlaubt. Das gilt auch für alle Ortschaften der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark).

Zu beachten ist Folgendes:

Gartenabfälle dürfen nur einmal im genannten Zeitraum auf dem Gartengrundstück, auf dem sie angefallen sind, mittwochs oder samstags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr, außer an Feiertagen, in einem Kleinfeuer verbrannt werden. Der Verbrennungsvorgang muss innerhalb von 2 Stunden beendet sein.

Beachten Sie die nachfolgend abgedruckte Verordnung über das Verbrennen bestimmter pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Flächen im Landkreis Stendal.