Titel Logo
Bürgerkurier der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
Ausgabe 1/2025
Aus der Einheitsgemeinde berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wissenswertes

Für die Abfallbranche bringt das Jahr 2025 gesetzliche Neuerungen.

Ein wichtiger Punkt wird die Befüllung der Biotonnen sein. Viele Bürger nutzen die kompostierenden Beutel sowie auch Plastiktüten. Beide Behältnisse dürfen nicht in der Biotonne landen, d. h. der Bürger kann sie zwar im Haushalt verwenden, allerdings nicht gefüllt in die Biotonne einfüllen, nur der Inhalt der Tüten (der Bioabfall) darf eingefüllt werden.

Hintergrund ist, dass die Bioabfallverordnung (BioAbfV) erklärt, dass ab Mai 2025 der Plastikanteil in der Biotonne {{lt}} 1 % sein darf. Alles darüber hinaus gilt als Fehlwurf und der Behälter kann dann auch ohne Leerung stehen bleiben.

Was auch viele Bürger nicht wissen, ist, dass die kompostierenden Biobeutel schon seit 2021 laut Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Stendal für die Biotonne ausgeschlossen sind. Sie werden sich jetzt bestimmt fragen, warum es die kompostierbaren Biobeutel überhaupt gibt. Grundsätzlich müssen diese Produkte nach einer DIN- Vorschrift hergestellt werden, damit sie in den Verkauf gehen können. Allerdings ist der Zersetzungsprozess der Beutel länger, als das im Landkreis Stendal angewandte Verwertungsverfahren, die Kompostierung. D. h. Reste dieser Beutel landen dann unter Umständen auf den Äckern. Das dies nicht gewollt ist, ist sicherlich für jedermann einsehbar.