- Die Bürgermeisterin -
zu folgenden Bedingungen einzustellen:
3 Jahre
erfolgt im Rahmen von Blockunterricht
im Berufsschulzentrum Stendal
als Vorbereitungslehrgang auf die Zwischen- bzw. Abschlussprüfung am Studieninstitut für kommunale Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt e.V. in Magdeburg
erfolgt in den Fachämtern und -bereichen der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altm.)
beinhaltet die Anwendung von Gesetzen und Vorschriften sowie den wertschätzenden Umgang mit Bürgern
mindestens einen guten Realschulabschluss
gesundheitliche Eignung
ein umfangreiches Allgemeinwissen
allgemeines Interesse für kommunale, politische, verwaltungstechnische und rechtliche Fragen
gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
eine aufgeschlossene, freundliche, zielstrebige und verantwortungsbewusste Persönlichkeit
einen herausfordernden und anspruchsvollen Ausbildungsplatz
abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeiten in den verschiedensten Bereichen unserer Verwaltung
attraktive Ausbildungsvergütung und Sozialleistungen nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD).
Bei Interesse sind die vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lichtbild, Lebenslauf, Zeugnisse -mindestens die letzten zwei Schulzeugnisse-, ggf. Nachweise über den bisherigen beruflichen Werdegang, soweit vorhanden:
Praktikums- bzw. Arbeitszeugnisse) bis zum 10.04.2024 an die
Stadt Bismark (Altmark)
Hauptamt - Frau Budach
Kennwort: Ausbildung 2024
Breite Straße 11, 39629 Bismark (Altmark)
zu senden.
Bewerber sollten für eine kurzfristige Erreichbarkeit ihre Telefonnummer bzw. eMail-Adresse angeben. Eingangsbestätigungen werden nicht erteilt.Bewerbungsunterlagen werden bis zum 31.10.2024 in der Personalverwaltung zur Abholung aufbewahrt, danach werden sie datenschutzgerecht vernichtet. Bewerbungen mit frankiertem Rückumschlag werden zurückgesandt.
Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
1. Sämtliche Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten in allen Geschlechtsformen.
2. Die Stadt Bismark (Altm.) engagiert sich aktiv für die Chancengleichheit u. a. im Sinne des AGG, des SGB IX und des FrFG LSA.
3. Schwerbehinderte und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
4. Die Stadt Bismark (Altm.) bemüht sich um die berufliche Förderung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr. Aktive Feuerwehrmitglieder werden ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben.
Das Auswahlverfahren beginnt erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Erfahrungsgemäß können unsere Auswahlverfahren bis zu 3 Monate dauern. Wir nehmen uns diese Zeit, um den Auswahlprozess in hoher Qualität durchzuführen. Zwischennachrichten werden im Rahmen des Auswahlverfahrens nicht erteilt.