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Bürgerkurier der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
Ausgabe 3/2024
Aus der Einheitsgemeinde berichtet
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Aus der Einheitsgemeinde berichtet

Am 09. Juni 2024 finden die Wahl zum Europäischen Parlament und die Kommunalwahl statt. Im Rahmen der Kommunalwahl werden der Kreistag des Landkreises Stendal, der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) sowie die Ortschaftsräte der 20 Ortschaften der Einheitsgemeinde gewählt.

Aufgrund geänderter wahlrechtlicher Vorschriften gibt es Veränderungen bei der Bildung der Wahlbezirke und der Einrichtung der Wahllokale.

In folgenden Ortschaften wird kein Wahllokal eingerichtet:

Belkau, Käthen, Schäplitz und Holzhausen.

Die Wähler aus diesen Ortschaften wählen in folgenden Wahllokalen:

Wähler aus Belkau wählen im Wahllokal in Schernikau.

Wähler aus Käthen wählen im Wahllokal in Deetz.

Wähler aus Schäplitz wählen im Wahllokal in Garlipp.

Wähler aus Holzhausen wählen im Wahllokal in Könnigde.

Die Adresse des Wahllokals ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. Die Wahlbenachrichtigungen werden allen im Wählerverzeichnis eingetragenen Wählern bis spätestens 19.05.2024 übermittelt. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Wahlscheinantrag. Statt im Wahllokal zu wählen, kann der Wähler somit per Briefwahl an den Wahlen teilnehmen.

Aufgrund der gleichzeitig stattfindenden Wahlen wird es eine weitere Veränderung in der Ortschaft Bismark geben. Für die Wähler der Ortschaft Bismark werden zwei Wahllokale in der Mehrzweckhalle eingerichtet. Das für den Wähler zuständige Wahllokal ist ebenfalls der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. Die Wahlräume werden in der Mehrzweckhalle entsprechend ausgeschildert.