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Bürgerkurier der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
Ausgabe 7/2024
Aus der Einheitsgemeinde berichtet
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Aus der Einheitsgemeinde berichtet

Stadt Bismark (Altmark)

- Die Bürgermeisterin -

Stellenausschreibung

Die Stadt Bismark (Altm.) beabsichtigt, zum 01. August 2025 eine*n Auszubildende*n zur/zum

Verwaltungsfachangestellten

Fachrichtung Kommunalverwaltung

zu folgenden Bedingungen einzustellen:

Ausbildungsdauer:

3 Jahre

berufstheoretische Ausbildung:

erfolgt im Rahmen von Blockunterricht

  • im Berufsschulzentrum Stendal

  • als Vorbereitungslehrgang auf die Zwischen- bzw. Abschlussprüfung am Studieninstitut für kommunale Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt e.V. in Magdeburg

berufspraktische Ausbildung:
  • erfolgt in den Fachämtern und -bereichen der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altm.)

  • beinhaltet die Anwendung von Gesetzen und Vorschriften sowie den wertschätzenden Umgang mit Bürgern

Was erwarten wir?
  • mindestens einen guten Realschulabschluss

  • gesundheitliche Eignung

  • ein umfangreiches Allgemeinwissen

  • allgemeines Interesse für kommunale, politische, verwaltungstechnische und rechtliche Fragen

  • gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen

  • eine aufgeschlossene, freundliche, zielstrebige und verantwortungsbewusste Persönlichkeit

Was bieten wir?
  • einen herausfordernden und anspruchsvollen Ausbildungsplatz

  • abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeiten in den verschiedensten Bereichen der Verwaltung

  • attraktive Ausbildungsvergütung und Sozialleistungen nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD).

Bei Interesse sind die vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lichtbild, Lebenslauf, Zeugnisse -mindestens die letzten zwei Schulzeugnisse-, ggf. Nachweise über den bisherigen beruflichen Werdegang, soweit vorhanden: Praktikums- bzw. Arbeitszeugnisse)

bis zum 15.09.2024 an die

Stadt Bismark (Altmark)

Hauptamt – Frau Budach

Kennwort: Ausbildung 2025

Breite Straße 11

39629 Bismark (Altmark)

zu senden. Bewerber sollten für eine kurzfristige Erreichbarkeit ihre Telefonnummer und eMail-Adresse angeben. Eingangsbestätigungen werden nicht erteilt.

Bewerbungsunterlagen werden bis zum 31.10.2025 in der Personalverwaltung zur Abholung aufbewahrt, danach werden sie datenschutzgerecht vernichtet. Bewerbungen mit frankiertem Rückumschlag werden zurückgesandt. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.

Hinweise:
  1. Sämtliche Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten in allen Geschlechtsformen.

  2. Die Stadt Bismark (Altm.) engagiert sich aktiv für die Chancengleichheit u. a. im Sinne des AGG, des SGB IX und des FrFG LSA.

  3. Schwerbehinderte und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.4. Die Stadt Bismark (Altm.) bemüht sich um die berufliche Förderung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr. Aktive Feuerwehrmitglieder werden ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben.

  4. Für die Erreichbarkeit der Lernorte ist Wohnortnähe oder ein Führerschein/Fahrzeug wünschenswert.

Das Auswahlverfahren beginnt erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Erfahrungsgemäß können unsere Auswahlverfahren bis zu 3 Monate dauern. Wir nehmen uns diese Zeit, um den Auswahlprozess in hoher Qualität durchzuführen. Zwischennachrichten werden im Rahmen des Auswahlverfahrens nicht erteilt.