Allen Bürgerinnen und Bürgern der Einheitsgemeinde, die ihre Reinigungspflichten schon vorbildlich ausführen, herzlichen Dank.
Die wenigen restlichen müssen ihrer Reinigungspflicht allerdings besser nachkommen, damit alle Ortschaften schön und sauber anzusehen sind.
Jeder kann durch seinen Beitrag zur Straßenreinigung auch zum Wohlfühlen in der Einheitsgemeinde seinen Anteil leisten.
Wie die Straßenreinigung durch den Eigentümer zu erfolgen hat, ist in der Satzung über die Straßenreinigung und Winterdienst geregelt.
Zur Reinigung sind die Eigentümer der Grundstücke verpflichtet, das gilt auch für unbebaute Grundstücke.
Die Reinigungspflicht hat mindestens einmal 14tägig zu erfolgen.
Zu reinigen sind Gehwege und Fahrbahnen. Dazu gehören auch Rinnsteine, Parkbuchten, Grünstreifen und befestigte Seitenstreifen.
Zur Reinigung gehören weiterhin das Entfernen von Unkraut, Laub und Unrat.
Wir bitten Sie im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger um Beachtung der Hinweise zur Verbesserung der Sauberkeit unserer Einheitsgemeinde. Bitte kommen Sie Ihren Pflichten regelmäßig nach.
Wenn Sie Fragen zur Satzung haben, steht Ihnen das Ordnungsamt gerne zur Verfügung.
Der Vollständigkeit halber hier der gesamte Wortlaut der Straßenreinigungssatzung im Überblick: