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Bürgerkurier der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
Ausgabe 8/2024
Aus der Einheitsgemeinde berichtet
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Ausschreibung Grundstücksverkauf in Bismark

Die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) beabsichtigt, eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 221 m² vom Flurstück 17/1 der Flur 1 in der Gemarkung Bismark und das Flurstück 342 (419 m²) der Flur 1 in der Gemarkung Bismark, gelegen an der Kreuzung Karl-Marx-Straße/ Döllnitzer Straße in der Ortschaft Bismark, an den Meistbietenden zu veräußern. (siehe Kartenauszug)

Die Fläche ist mit 3 Bäumen bestanden und unbebaut.

Eine mögliche Bebaubarkeit ist durch den Erwerber beim Bauordnungsamt des Landkreises Stendal zu erfragen.

Eine Fläche von ca. 20 m² unterliegt den Regelungen nach § 6 Gefahrenabwehrverordnung Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark).

Die anfallenden Vermessungskosten sind bereits im Mindestgebot enthalten.

Die Nebenkosten der Grunderwerbsteuer und den Notarvertrag liegen beim Erwerber.

Mindestgebot: 12.000,00 €

Angebote sind schriftlich bis zum 30.10.2024 13:00 Uhr an die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark), Bauamt, Breite Straße 11, 39629 Bismark (Altmark) zu richten.

Den Umschlag der Angebotsabgabe zusätzlich beschriften mit:

„Bitte nicht öffnen! - Angebot-Grundstückskauf Bismark“

Die Angebotsöffnung ist öffentlich und wird am 30.10.2024 um 13:15 Uhr im Bauamt Stadt Bismark, Breite Str.11, Zi. 1.13, vorgenommen.