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Der Knüppel
Ausgabe 1/2024
Gemeinde Faßberg
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Der Knüppel

Wichtige redaktionelle Hinweise für Beiträge im Knüppel

Durch die Umstellung des Verlages auf monatliche Erscheinungsweise des Knüppels verbunden mit der Änderung der Verlagsrichtlinien, müssen durch die Vielzahl der Einreichungen redaktionelle Änderungen für die Veröffentlichung von Beiträgen erfolgen.

Der Knüppel kann aus drucktechnischen Gründen nur mit einer maximalen Anzahl von 48 Seiten gedruckt werden. Somit ist der verfügbare Platz für Berichte sehr begrenzt.

Wir bitten Sie daher, die von Ihnen eingereichten Berichte kurz und sachlich (in Berichtsform) zu gestalten. Bspw. sollten zusätzliche Ausführungen über Versorgung, Menü-Auswahl etc. bei Veranstaltungen nicht erwähnt werden.

Der grundsätzliche Umfang von Berichten sollte bei einzeiliger Schreibweise 1.000 Zeichen in 12-Punkt-Schrift nicht überschreiten. In Ausnahmefällen darf der Bericht bis zu maximal 1.500 Zeichen umfassen. Pro Bericht sollten nicht mehr als ein bis zwei Fotos erscheinen.

Die Redaktion behält sich vor, bei Überschreitung des Textmaßes zu kürzen bzw. Berichte wegen ihres Inhaltes, ihres Stils oder ihrer Schreibart auszugsweise abzudrucken oder - ohne Benachrichtigung des Einsenders - nicht zu veröffentlichen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis, damit wir weiterhin allen Vereinen, Institutionen und Verbänden die Möglichkeit geben können, ihre Berichte gleichermaßen zu veröffentlichen.

Tipps zur Einreichung von Beiträgen für das Gemeindemitteilungsblatt „Der Knüppel“

Jeder Beitrag für unser Mitteilungsblatt ist uns wichtig. Um einen reibungslosen Ablauf bei der weiteren Verarbeitung der Texte zu ermöglichen, bitte ich Sie um Beachtung der nachfolgenden Hinweise. Bei Fragen und Anregungen können Sie sich gern an: Frau Hummel, Tel. 9 40 77 oder knueppel@fassberg.de wenden.

Einreichung

Ihre Beiträge für den Knüppel senden Sie bitte nur an knueppel@fassberg.de.

Auf dieses Postfach haben mehrere Gemeindemitarbeiter Zugriff und können die Posteingänge bearbeiten. Für Beiträge, die an andere Adressen gesendet werden, kann keine Veröffentlichung sichergestellt werden.

Redaktionsschluss

Der Redaktionsschluss ist 9 Tage vor Erscheinungsdatum um 11 Uhr. Spätere Einsendungen werden nur in abgesprochenen Ausnahmen berücksichtigt.

Sondertermine, die einen früheren Abgabeschluss bewirken, werden zeitnah bekannt gegeben.

Ihre E-Mail

Bitte vermerken Sie in der Betreffzeile oder im Text das Erscheinungsdatum der Ausgabe, die Rubrik, sowie die Betitelung des Vereines/Verbandes/Zugehörigkeit für die Veröffentlichung Ihres Beitrags.

Beispiel: Betreffzeile: 16.01.20/ Vereine/ DRK Faßberg

Ihr Text

Bitte verfassen Sie Ihren Text in einer Word-Datei, die Sie der E-Mail anhängen.

Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Word-Dokumente nur in einem der folgenden Formate versenden: *.docx, *.rtf oder *.odt.

Ihre Fotos

Pro Bericht wählen Sie bitte nur ein bis zwei Bilder im JPEG-Format, die Sie der E-Mail anhängen (nicht in den Text einfügen).

Die Größe von insgesamt 2 MB sollte dabei nicht überschritten und der Fotograf/Urheber des Bildes sollte vermerkt werden (alternativ wird der Name des Vereins verwendet).

Hervorhebungen

Ein Anspruch auf eine besondere Gestaltung (z.B. eine gesamte Seite) besteht nicht. Wir bemühen uns aber, Plakate, Terminhinweise oder ähnliches entsprechend zu gestalten.

Knüppel nicht erhalten?

Das Gemeindemitteilungsblatt „Der Knüppel“ wird regelmäßig per Post verteilt. Sollte es vorkommen, dass Sie eine Ausgabe nicht erhalten haben, dann prüfen Sie bitte, ob Sie einen Hinweis „keine Werbung und/oder Zeitung“ an Ihrem Briefkasten haben. Dies könnte oft ein Grund für eine fehlende Zustellung sein. Des Weiteren ist es von Vorteil, wenn der Briefkasten gut sichtbar und frei von z. B. herüberwachsenden Sträuchern ist sowie ein Namensschild angebracht ist.

Sie haben die Möglichkeit unter Angabe von Namen und Anschrift bei Frau Hummel, Tel. 0 50 55 / 9 40 77 sowie knueppel@fassberg.de mitzuteilen, falls Ihnen eine Ausgabe nicht zugestellt wurde.

Am Infopunkt im Rathaus liegen weitere Exemplare des Mitteilungsblattes aus.