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Der Knüppel
Ausgabe 1/2024
Gemeinde Faßberg
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Gemeindeverwaltung erinnert an Melde- und Ausweispflicht

Die Gemeindeverwaltung Faßberg weist auf die Verpflichtung hin ein gültiges Ausweisdokument in Form eines Personalausweises oder Reisepasses zu besitzen. Nach Paragraph 1 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes sind Deutsche verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Dies gewährleistet, dass die Pflicht zur Vorlage des Dokumentes gegenüber einer Behörde, die zur Feststellung der Identität berechtigt ist, erfüllt werden kann.

Nach einem Zuzug oder Umzug ist die gesetzliche Meldefrist von zwei Wochen nach Paragraph 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz einzuhalten.

Wer trotz Ausweispflicht keinen gültigen Ausweis besitzt oder sich innerhalb der gesetzlichen Frist bei der Meldebehörde nicht an- oder ummeldet, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann ab dem 01.04.2024 mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Gemeindeverwaltung bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die Geltungsdauer ihrer Ausweisdokumente zu prüfen und ggf. bis zum 31.03.2024 telefonisch einen Termin zur Beantragung eines neuen Dokumentes zu vereinbaren. Ebenso können bis zum 31.03.2024 noch versäumte An- bzw. Ummeldungen mit vorher vereinbartem Termin durchgeführt werden.

Weiterhin bittet die Gemeindeverwaltung um erhöhte Unterstützung der Vermieter. Es ist die Pflicht des Vermieters eine Meldebescheinigung bzw. Meldebestätigung an den Mieter auszuhändigen, damit dieser sich bei der Meldebehörde rechtskräftig an- bzw. ummelden kann. In der Vergangenheit ist der Gemeindeverwaltung aufgefallen, dass die meisten Mieter zum Zeitpunkt der Meldung noch keine Bescheinigung des Vermieters erhalten haben. Daher bitten wir um erhöhte Bereitschaft der Vermieter, diese selbstständig und zeitnah nach Einzug an die Mieter auszuhändigen.