Die Gemeinde Faßberg weist darauf hin, dass die eingereichten Artikel für den „Knüppel“ künftig einer noch gründlicheren Prüfung unterzogen werden müssen. Grund hierfür sind wiederholt eingegangene Artikel, die wettbewerbsrechtliche Bedenken aufwerfen und im schlimmsten Fall abmahnfähig sind.
Um rechtliche Schwierigkeiten und mögliche Geldstrafen zu vermeiden, bitten wir alle Verfasser, auf folgende Inhalte zu verzichten:
Werbung von Firmen
Glückwünsche zu privaten Anlässen
Ehrungen, Jubiläen und die Hervorhebung einzelner Personen
Ankündigungen von privaten Flohmärkten
Nachrufe
Kommerzielle Inhalte jeglicher Art
Die Verlagsrichtlinien für die Einreichung von Artikeln sind nochmals beigefügt, um eine präzise Kontrolle und Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen.
Selbstverständlich besteht jederzeit die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Veröffentlichung zu buchen.
Wir danken allen einreichenden Verfassern für ihr Verständnis und ihre Kooperation.