seitens des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle wurde angemerkt, dass in den Wendehammern und den dazu hinführenden Straßen gerne Autos parken und somit die Müllabfuhr bei der Abholung der Tonnen behindern.
Bedenken Sie, dass auch genug Platz für Rettungsfahrzeuge frei bleiben muss und die Nachbarn nicht behindert werden.
Die StVO sieht kein generelles Parkverbot im Wendehammer vor. Allerdings gelten die generellen Vorschriften, die unter anderem das Parken an engen Straßenstellen untersagen. Daher können für das Parken auf der Wendeanlage ggf. Sanktionen drohen.
Das Ordnungsamt wird vermehrt Kontrollen durchführen. Daher möchten wir Sie bitten, dieses in Zukunft zu beachten, um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.