Jeder Beitrag für unser Mitteilungsblatt ist uns wichtig. Um einen reibungslosen Ablauf bei der weiteren Verarbeitung der Texte zu ermöglichen, bitten wir Sie um Beachtung der nachfolgenden Hinweise.
Beiträge sind ausschließlich per E-Mail an: knueppel@fassberg.de einzureichen. Für Einsendungen an andere Adressen kann eine Veröffentlichung nicht gewährleistet werden.
Bitte geben Sie in der Betreffzeile oder im Text der E-Mail das gewünschte Erscheinungsdatum, die Rubrik sowie den Namen des Vereins, Verbandes oder der Institution an.
Bitte verfassen Sie Ihren Text in einer Word-Datei, die Sie der E-Mail anhängen.
Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Word-Dokumente nur in einem der folgenden Formate versenden: *.docx, *.rtf oder *.odt.
Der Textumfang darf bei einzeiliger Schreibweise in 12-Punkt-Schrift 1.000 Zeichen nicht überschreiten. In begründeten Ausnahmefällen sind maximal 1.500 Zeichen zulässig.
Die maximale Seitenzahl des Knüppels beträgt 48 Seiten. Wir bitten Sie, die von Ihnen eingereichten Berichte kurz und sachlich (in Berichtsform) zu gestalten. Bspw. sollten zusätzliche Ausführungen über Versorgung, Menü-Auswahl etc. bei Veranstaltungen nicht erwähnt werden.
Die Redaktion behält sich vor, Beiträge bei Überschreitung des Umfangs zu kürzen oder aus inhaltlichen oder stilistischen Gründen ganz oder teilweise nicht zu veröffentlichen. Eine Benachrichtigung erfolgt nicht in jedem Fall.
Ein Anspruch auf besondere Hervorhebungen oder eine bestimmte Platzierung besteht nicht. Hinweise zu Terminen oder Veranstaltungen werden nach redaktionellen Möglichkeiten berücksichtigt.
Pro Bericht wählen Sie bitte nur ein bis zwei Bilder im JPEG-Format, die Sie der E-Mail anhängen (nicht in den Text einfügen). Die Größe von insgesamt 2 MB sollte dabei nicht überschritten und der Fotograf/Urheber des Bildes sollte vermerkt werden.
Der Redaktionsschluss liegt 9 Tage vor Erscheinungsdatum um 11 Uhr. Spätere Einsendungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt. Abweichende Abgabefristen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Zur Vermeidung wettbewerbsrechtlicher Risiken werden alle Beiträge sorgfältig geprüft. Folgende Inhalte sind ausgeschlossen: Firmenwerbung, Glückwünsche zu privaten Anlässen, Ehrungen, Jubiläen oder Hervorhebung einzelner Personen, Ankündigungen privater Flohmärkte, Nachrufe, Kommerzielle Inhalte jeglicher Art
Die beigefügten Verlagsrichtlinien sind verbindlich einzuhalten. Alternativ besteht die Möglichkeit einer kostenpflichtigen Veröffentlichung.
Das Gemeindemitteilungsblatt wird regelmäßig per Post zugestellt. Bei Nichtzustellung prüfen Sie bitte, ob am Briefkasten ein Hinweis wie „Keine Werbung“ oder „Keine Zeitung“ angebracht ist. Zudem sollte der Briefkasten gut sichtbar, frei zugänglich und mit einem Namensschild versehen sein.
Sollte eine Ausgabe dennoch nicht zugestellt worden sein, wenden Sie sich unter Angabe von Namen und Anschrift an Frau Hummel.
Zusätzliche Exemplare liegen am Infopunkt im Rathaus oder in der Gemeindebücherei aus.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.