Das Sportplatzgelände in Faßberg liegt auf einem Ausläufer des ehemaligen Moorgebiets „Schmales Moor“, das sich früher von Norden kommend bis zum Regenrückhaltebecken „Moorteich“ erstreckte. Um den Sportplatz zu entwässern, wurde daher bei dessen Bau eine Dränage angelegt, was bei Grabungen gefundene Tonrohrenden belegen.
Am östlichen Ende der Pappelallee ist ein offener Entwässerungsgraben an die Verrohrungsstrecke der Dränage des Sportplatzes angeschlossen. Dieser Entwässerungsgraben beginnt im Wald ca. 500 m weiter nördlich und ist ab der Flurstücksgrenze an der Pappelallee verrohrt worden. Unterhalb des Sportplatzes führt die Verrohrung über ein Privatgrundstück. In der dahinterliegenden Poitzener Straße mündet diese in den Regenwasserkanal der Straße. Das anfallende Wasser wird im weiteren Verlauf vor Einmündung in das Oberflächengewässersystem über Regenklär- und Regenrückhaltebecken geleitet.
Anlassbezogene Untersuchungen im Frühjahr 2024 haben ergeben, dass die Verrohrung im Bereich der Sportplatzfläche teilweise zusammengebrochen ist, so dass sich durch Ausspülungen Schäden an einem Schacht sowie Bodenabsackungen ergeben haben. Es ist damit zu rechnen, dass durch die Ausspülungen auch erhebliche Sandfrachten in den Kanal eingetragen worden sind.
Auf Grund des maroden Zustands der Sportplatzleitung und der Querung eines Privatgrundstückes, wurde von der Instandsetzung der Verrohrungsstrecke abgesehen. Die Gemeindeverwaltung plante daher einen Umschluss des Entwässerungsgrabens an das Regenwasserkanalnetz bereits in der Pappelallee oberhalb des Sportplatzes auszuführen und das Sportplatzgelände ggf. neu zu drainieren.
Weil der aus dem Wald kommende offene Graben mehrere Grundstücke entwässert, handelt es sich dabei um ein Gewässer 3. Ordnung, für das das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) gilt. In der Regel ist ein Gewässersystem vom Regenwasserkanalsystem zu trennen. Daher wurde das Vorhaben zunächst vom Amt für Umwelt und ländlichen Raum des Landkreises Celle geprüft. Aufgrund der historischen Entwicklungen in Bezug auf diesen Gewässerabschnitt ist eine Trennung zum Regenwasserkanalsystem heute nicht mehr möglich. Zudem sind Auswirkungen des Umschlusses auf die Wasserqualität nicht zu erwarten. Daher gab das Amt für Umwelt und ländlichen Raum Ende Juni 2024 bekannt, dass keine wasserrechtliche Genehmigung, Erlaubnis oder Erlaubnisänderung erforderlich ist.
Im August 2024 wurde der Entwässerungsgraben an die Regenwasserkanalisation der Pappelallee angeschlossen. Die Schäden an dem Schacht sowie die Bodenabsackungen im Bereich des Sportplatzes wurden in diesem Zuge ebenfalls repariert.