die Gemeinde Faßberg führt auch im kommenden Jahr wieder die sogenannte „Sportlerehrung“ entsprechend der Ehrenordnung der Gemeinde (Abschnitt C) durch. Sportlerinnen und Sportler, die 2025 in bestimmten Bereichen erfolgreich waren, werden für diese Leistungen geehrt. Die Ehrenordnung der Gemeinde Faßberg können Sie auf der Homepage der Gemeinde www.fassberg.de einsehen.
Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge bis Samstag, 31. Januar 2026 schriftlich bei der Gemeinde Faßberg ein. Vorschläge die nach dem Abgabetermin eingereicht werden, können leider nicht mehr berücksichtigt werden!
Wichtig ist, dass Sie uns zusätzlich zu den sportlichen Leistungen den vollständigen Namen mit Anschrift und Geburtsdatum der Sportlerinnen und Sportler mitteilen.
Nach einer Beratung im Fachausschuss und der Entscheidung im Verwaltungsausschuss erhalten die zu ehrenden Sportler eine schriftliche Benachrichtigung.
Gemeinde Faßberg
Frau Heike Plänitz
Große Horststraße 40-44
29328 Faßberg
oder per E-Mail: zentraledienste@fassberg.de