Haben Sie Ihre Übernachtungsmöglichkeit bereits bei der Gemeinde Faßberg angemeldet?
Seit dem 01. Juli 2024 ist die Satzung über die Kultur- und Tourismustaxe in der Gemeinde Faßberg in Kraft. Diese regelt, dass volljährige Gäste, die gegen Entgelt im Gemeindegebiet übernachten, zur Entrichtung der Kultur- und Tourismustaxe verpflichtet sind.
Gemäß § 13 Absatz 1 Buchstabe e der Satzung sind Betreiber von Beherbergungsstätten wie Hotels, Campingplätzen, Ferienhäusern, Ferienwohnungen oder Fremdenzimmern verpflichtet, ihre Unterkunft spätestens einen Monat nach Aufnahme des Betriebs bei der Gemeinde Faßberg anzumelden. Das Versäumnis dieser Meldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Das hierfür erforderliche Anmeldeformular sowie die vollständige Satzung und eine Übersicht mit häufig gestellten Fragen stehen auf der Internetseite der Gemeinde Faßberg zum Herunterladen bereit.
Im ersten Quartal 2025 wird die Gemeindeverwaltung eine Überprüfung durchführen. Betriebe, die ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen sind und die steuerrechtlichen Kriterien erfüllen, müssen mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens rechnen.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihren Beherbergungsbetrieb rechtzeitig bei der Gemeinde Faßberg anzumelden, um die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens zu vermeiden.
Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich Finanzen gerne zur Verfügung.