Die illegale Müllentsorgung ist ein ernstes Problem, das viele negative Auswirkungen hat. In der letzten Zeit ist es immer wieder vorgekommen, dass verschiedenartiger Müll (Sperrmüll, Hausmüll, Biomüll, etc.) illegal auf öffentlichen Flächen entsorgt wurde.
Dies stellt eine enorme Problematik dar: Einerseits muss der Müll kostenpflichtig mit öffentlichen Geldern entsorgt werden und andererseits können Wild, Haustiere und Ungeziefer durch den illegalen Müll angelockt werden, da dieser oft eine Nahrungsquelle darstellt.
Die Verunreinigung von öffentlichen Flächen, Wäldern oder Wegrändern durch illegalen Müll beeinträchtigt nicht nur die natürliche Schönheit der Umgebung, sondern kann auch die Tier- und Pflanzenwelt schädigen. Außerdem kann es zu einer Gefahr für die Gesundheit von Menschen und Tieren werden.
Der § 4 der Gefahrenabwehrverordnung regelt die Sauberkeit auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen:
(1) Auf öffentlichen Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen sind die bereitgestellten Abfallbehälter für das Entsorgen von Kleinabfällen aller Art, wie Papier, Werbematerial, Kaugummi, Zigaretten, Obstreste etc. zu benutzen. Sie dürfen nicht über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden, etwa für die Entsorgung von Müll, welcher im Haushalt oder in Gewerbebetrieben angefallen ist.
(2) Der Inhalt von Abfallbehältern sowie auf oder an Straßen aufgestellten Mülltonnen, Müllsäcken oder Sperrmüllstapeln sowie zu Sammlungen bereitgestellte Sachen dürfen nicht verstreut werden.
(3) Es ist verboten, auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige Gegenstände abzustellen, die für den Gebrauch nicht mehr bestimmt sind.
(4) Es ist nicht gestattet, Abfälle oder Gegenstände für die Wertstoffverwertung auf oder neben dafür vorgesehene Sammelcontainer zu stellen.
(5) Die gefüllten Abfallbehälter und Sperrgut dürfen frühestens am Abend vor der Entleerung oder der Einsammlung durch die zuständige Müllabfuhr bereitgestellt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass eine Störung der öffentlichen Ordnung ausgeschlossen ist. Nach der Entleerung sind die Müllbehälter unverzüglich von der Verkehrsfläche zu entfernen. Die für die Sperrgutabfuhr bereitgestellten Gegenstände sind so zu lagern, dass eine Behinderung des Verkehrs und eine Verunreinigung der Verkehrsfläche ausgeschlossen sind. Nicht von der Sperrgutabfuhr mitgenommene Gegenstände müssen umgehend, spätestens jedoch vor Einbruch der Dunkelheit, von der Verkehrsfläche entfernt werden.
(6) Verunreinigungen durch nicht abgeholte Haushaltsabfälle, sperrige Abfälle, Altstoffe und Gartenabfälle sind vom Bereitsteller unverzüglich und schadlos zu beseitigen.
(7) Sammelbehälter für Altglas dürfen nur mit dem Sammelzweck entsprechenden Materialien gefüllt werden. Das Einfüllen in Glascontainer ist nur an Werktagen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr gestattet.
Die Gemeinde Faßberg weist daraufhin hin, dass die illegale Müllentsorgung auf öffentlichen Flächen eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet wird. Ein Verstoß gegen die Gefahrenabwehrverordnung kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € geahndet werden.
Die Gemeinde Faßberg bittet Sie daher dringend, verantwortungsbewusst mit Ihrem Müll umzugehen. Es liegt in unserer Verantwortung, unsere Umwelt zu schützen und unsere Natur zu bewahren. Jeder von uns kann einen Beitrag dazu leisten, indem wir unseren Müll ordentlich entsorgen. Es mag verlockend sein, Abfälle einfach irgendwo abzuladen, um sich selbst die Mühe zu sparen. Doch diese kurzfristige Bequemlichkeit hat langfristige Folgen für uns alle. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten der Müllentsorgung, sei es über den Wertstoffhof, Altglascontainer oder durch die Anmeldung von Sperrmüll, etc. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Ihren Müll richtig entsorgen können, informieren Sie sich bei den entsprechenden Stellen wie z. B. dem Zweckverband Abfallwirtschaft Celle. Mit dem „Abfall ABC“ (auf der Homepage unter Abfall ABC - ZACelle aufzurufen) können Sie die Zuordnung Ihres Abfalls ganz einfach vornehmen und es wird Ihnen gezeigt wie Sie richtig entsorgen.