Auf Grund der auftretenden Biberschäden hat die Gemeindeverwaltung nach einem Ortstermin mit dem Amt für Umwelt und ländlichen Raum Praxistipps zu Präventionsmaßnahmen für den Einzelbaumschutz erhalten. Grundsätzlich ist hierbei zu beachten, dass der Biber nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt ist. Das bedeutet, es ist verboten, ihm nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Genauso ist es verboten, den Biber zu stören, seine Baue und Dämme zu beschädigen oder zu zerstören.
Zum Bauen von Burgen und Dämmen sowie zur Beschaffung von Nahrung fällen Biber Bäume. Meist sind dies weiche Hölzer (Weiden, Pappeln) mit dünnem Stamm (10 - 30 cm Durchmesser), aber gelegentlich auch Bäume mit größerem Durchmesser. Sie brauchen dann nur entsprechend länger. Während eine 20 cm-Durchmesser-Weide in einer Nacht gefällt werden kann, braucht es für eine 50 cm-Buche schon mal mehrere Monate. Es gibt bis zu 60 Baumarten, die von Bibern gefällt werden, wobei sie Laubbäume bevorzugen.
Die günstigste Methode, einzelne Bäume gegen Biber zu schützen, ist eine Ummantelung mit Estrichmatten. Die Matten in der üblichen Handelsgröße 1,0 m x 2,0 m oder 1,0 m x 1,0 m werden, ohne Zuschnitt, mit ca. 5 cm Abstand ggf. mehrfach um den Baum gewickelt und mit Draht oder Kabelbindern fixiert. Wenn notwendig, kann die so entstandene Drahthose mit Heringen am Boden befestigt werden. Wenn der Schutz nach Wachstum des Baumes angepasst werden muss, müssen nur die Kabelbinder entfernt, die Gitterwickelungen gelockert und die so erweiterte Drahthose wieder mit Kabelbindern fixiert werden. Alternativ ist auch die Befestigung von Zäunen mit Pfählen möglich.
Folgendes ist bei der Anbringung zu beachten:
Nicht geeignet (wenn auch billig) ist das Umwickeln von Bäumen mit Plastikfolien, alten Teppichen, oder ähnlichem Material. Zwischen Baum und Rinde entstehen hier feuchte Bereiche, die den Baum schädigen. Ungeeignet sind auch Materialien wie Kaninchen/Hühnerdraht, da dieser nicht stabil genug ist und von Biber manipuliert werden kann. Dazu kann der Draht zwischen die Nagezähne des Bibers kommen und diesen verletzen.
Ein weiteres Mittel zum Einzelbaumschutz ist der Schäl- und Pflegeschutz WÖBRA:
https://www.fluegel-gmbh.de/produkte/pflanzenschutz/schaelschutz/woebra-schael-und-fegesschutz-f04.006
Im Verhältnis zum Baumschutz mit Drahthosen ist diese Variante kostenintensiver.
Buchenholzteer wirkt gegen Biber, ist aber als Pflanzenschutzmittel nicht zugelassen und darf daher nicht verwendet werden.
Sollten Bäume bereits frisch gefällt im Wasser liegen, ist es ratsam diese im Wasser zu belassen, wenn diese kein Abflusshindernis darstellen. Der Biber frisst dann erstmal an diesem Baum und nagt dann meist nicht erneut an weiteren Bäumen.