Die Mitte der 1930er Jahre aus dunkelrotem Ziegelstein errichteten 15 Einfamilienhäuser und 80 Doppelwohnhäuser der „roten Siedlung“ in Faßberg sind Teil eines Ensembles und stehen unter Denkmalschutz. Dies bedeutet, dass alle baulichen Maßnahmen an diesen Häusern von der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Celle (Amt für Bauen und Kreisentwicklung - Bauaufsicht – Denkmalpflege) geprüft und genehmigt werden müssen.
Um den historischen Charakter und die architektonische Integrität der Roten Siedlung zu bewahren, ist es wichtig, dass alle Eigentümer und Bewohner sich an die geltenden Vorschriften halten. Auch für die Gestaltung der Außenanlagen, wie Terrassenüberdachungen, Schuppen, Carports und Zufahrten, sind folgende Vorschriften zwingend zu beachten:
Bebauungsplan Faßberg Nr. 7 "Rote Siedlung": Dieser Plan legt die Rahmenbedingungen für die Nutzung und Gestaltung der Gebäude und Grundstücke fest. Eine Einsichtnahme ist auf der Homepage der Gemeinde Faßberg möglich.
Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften: Diese enthalten spezifische Vorgaben zur äußeren Gestaltung der Gebäude, um den historischen Charakter der Siedlung zu wahren. Sie ergänzen die allgemeinen Regelungen und sind ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Faßberg einsehbar.
Niedersächsische Bauordnung (NBauO): Diese regelt die allgemeinen Anforderungen an Bauvorhaben in Niedersachsen. Sie können die NBauO auf der Website des Landes Niedersachsen einsehen.
Baugesetzbuch (BauGB): Dieses Gesetz regelt die Grundlagen des Bauens in Deutschland und ist ebenfalls von Bedeutung für Ihre Bauvorhaben.
Folgen bei Nichtbeachtung:
Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften und Genehmigungspflichten können rechtliche Konsequenzen drohen. Dies kann von Bußgeldern bis hin zu Anordnungen zum Rückbau nicht genehmigter Baumaßnahmen reichen. Um mögliche Probleme zu vermeiden, empfehlen wir, sich vor jeglichen baulichen Veränderungen mit der unteren Baubehörde des Landkreises Celle (Amt für Bauen und Kreisentwicklung - Bauaufsicht – Denkmalpflege) in Verbindung zu setzen.
Mit diesem Schreiben möchten wir aber auch darüber informieren, dass die textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans Faßberg Nr. 7 „Rote Siedlung“ und des Bebauungsplans Faßberg Nr. 8 „Schwagenscheidt-Siedlung“ aktuell überarbeitet werden. Ziel ist es, unter anderem die Installation von Photovoltaik-Anlagen zu ermöglichen, was bisher aus denkmalschutzrechtlichen Gründen unzulässig war. Für eine Verabschiedung als Satzung fehlen noch Grundlagenkriterien und Recherchearbeiten, die zurzeit von mehreren Behörden wie dem Landesamt für Denkmalpflege durchgeführt werden.
Es besteht bereits jetzt die Möglichkeit, einen Antrag auf Abweichung oder Befreiung von der örtlichen Bauvorschrift zu stellen, um eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach installieren zu können. Die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Celle (Amt für Bauen und Kreisentwicklung - Bauaufsicht – Denkmalpflege) prüft jeden Antrag einzelfallbezogen und bescheidet im besten Fall die Befreiung von der örtlichen Bauvorschrift. Sie kann auch Auflagen erteilen, die bestimmte Ansprüche zu Farbe oder Form der Solaranlage oder Solarziegel enthalten.
Für weitere Informationen und Unterstützung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeinde Faßberg sowie des Landkreises Celle gerne zur Verfügung. Wir danken für Ihr Verständnis und die Kooperation, um die historische Substanz der Roten Siedlung zu bewahren.