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Der Knüppel
Ausgabe 5/2026
Gemeinde Faßberg
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Gemeinde Faßberg

 

Ich gebe gemäß §§ 45d, 45a i.V.m. § 16 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) folgende Änderung der Wahlbekanntmachung vom 03.03.2026 (Amtsblatt für den Landkreis Celle Nr. 17 vom 03.03.2026, S. 170 ff.): bekannt:

Aufgrund der Änderung des § 45d NKWG (Nds. GVBI. 2026 Nr. 39 vom 06.05.2026) wird die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters vorverlegt.

Die Frist zur Einreichung von Direktwahlvorschlägen endet nunmehr am 06. Juli 2026 um 18:00 Uhr (69. Tag vor der Wahl). Die Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters sind beim Wahlleiter der Gemeinde Faßberg, Große Horststraße 40-44, 29328 Faßberg einzureichen. Hierbei handelt es um eine Ausschlussfrist. Ein verspätet eingegangener Wahlvorschlag ist ungültig und wird nicht zugelassen.

Im Übrigen bleibt die Wahlbekanntmachung vom 03.03.2026 unverändert.

Faßberg, den 12.05.2026
Angelique Litau
stv. Gemeindewahlleiterin