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Der Knüppel
Ausgabe 7/2024
Gemeinde Faßberg
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Einführung der Kultur- und Tourismustaxesatzung (KulTourTaxe) zum 01.07.2024

Die Gemeinde Faßberg erhebt seit dem 01.07.2024 eine KulTourTaxe entsprechend ihrer Kultur- und Tourismustaxesatzung.

Der Rat der Gemeinde Faßberg hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 die Satzung der Gemeinde Faßberg über die Erhebung einer Kultur- und Tourismustaxe (KulTourTaxesatzung) beschlossen. Die Satzung wurde am 25.06.2024 im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht und trat am 01.07.2024 in Kraft.

Steuern werden in der Regel nicht für einen bestimmten Zweck erhoben, sondern dienen allgemein als sogenannte Deckungsmittel für den gemeindlichen Haushalt. Der Rat der Gemeinde Faßberg hat sich dazu verpflichtet, die Einnahmen aus der KulTourTaxe ausschließlich für die Förderung des Tourismus und die Erhaltung und Verbesserung der freiwilligen touristischen Infrastruktur verwenden zu wollen. Dies kann die Finanzierung von Projekten zur Verschönerung öffentlicher Plätze, die Entwicklung neuer Freizeitangebote, die Verbesserung der touristischen Infrastruktur wie Radwege oder Wanderwege sowie die Förderung von Veranstaltungen und Events umfassen, die das touristische Angebot der Gemeinde bereichern.

Die KulTourTaxe wird von der Gemeinde Faßberg als sogenannten „indirekte Steuer“ (Aufwandsteuer) erhoben, d. h. Steuerschuldner oder Steuerschuldnerin ist der Gast der Beherbergungsstätte. Dieser hat die KulTourTaxe an die Gemeinde Faßberg zu entrichten. Auch für Übernachtungen, die für eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit des Übernachtungsgastes zwingend erforderlich sind, ist die KulTourTaxe zu zahlen. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des

18. Lebensjahres sind von der Steuerpflicht befreit.

Die Höhe des jeweils gültigen Steuersatzes ist wie folgt bestimmt:

Die Dokumente der Kultur- und Tourismustaxesatzung, zu FAQ Informationen zur Kultur- und Tourismustaxe und zu Zahlmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Faßberg unter: https://www.fassberg.de/kultourtaxe