Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung ist es von großer Bedeutung, dass die Natur geachtet und geschützt wird. Der Verlust der biologischen Vielfalt stellt die größte Herausforderung im Naturschutz dar. Bereits etwa die Hälfte der für die bestehenden „Roten Listen“ untersuchten heimischen Arten in Niedersachsen gelten als gefährdet und zahlreiche Arten sind sogar vom Aussterben bedroht. Deswegen müssen die zur Verfügung stehenden und rechtlich gebotenen Instrumentarien genutzt werden, um Arten aktiv und passiv wirksam zu schützen.
Jedes Bauvorhaben, das unvermeidlich in die Natur eingreift – sei es durch das Versiegeln von Flächen oder das Abholzen von Bäumen – muss im Sinne der städtebaulichen Eingriffsregelung Ausgleichsmaßnahmen nach sich ziehen. Diese Maßnahmen sollen die negativen Auswirkungen auf die Umwelt so gut wie möglich kompensieren und wiedergutmachen. Sie beinhalten beispielsweise die Renaturierung von Flächen oder die Schaffung neuer Lebensräume für Tiere. Ziel der Kompensationspflicht ist der Schutz der natürlichen Ressourcen und daraus resultierend der langfristige Erhalt der Umwelt und der Lebensqualität in der Gemeinde.
In einem Gebiet mit einem rechtskräftigen Bebauungsplan müssen alle Bauherren Maßnahmen ergreifen, um den Verlust von Naturflächen auszugleichen. Das bedeutet, dass beispielsweise bestimmte Bäume gepflanzt oder Nistkästen aufgehängt werden müssen. Diese Ausgleichsmaßnahmen sind in den textlichen Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes enthalten und rechtlich verpflichtend. Die Verantwortung liegt bei den Bauherren, die geplanten Maßnahmen auch tatsächlich umzusetzen.
Bitte informieren Sie sich auf der Homepage der Gemeinde Faßberg (unter: https://www.fassberg.de/bauen-wirtschaft/bauen/bebauungsplaene/) über die verpflichtenden Ausgleichsmaßnahmen in Ihrem Wohn- oder Gewerbegebiet, sofern ein Bebauungsplan vorhanden ist, und führen Sie diese Maßnahmen auch nachträglich durch, damit die Ziele zum Schutz der Natur und Umwelt erreicht werden.
§ 4c des Baugesetzbuches (BauGB) überträgt den Gemeinden die Überwachungspflicht, die vom Landkreis Celle eingefordert wird: Sollten die Maßnahmen nicht in der vorgesehenen Weise durchgeführt worden sein, können rechtliche Konsequenzen wie Bußgelder drohen. Die Gemeindeverwaltung wird aus diesem Anlass stichprobenartige Kontrollen zur Einhaltung der Ausgleichsmaßnahmen durchführen.