Titel Logo
Der Knüppel
Ausgabe 9/2024
Gemeinde Faßberg
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Information zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern in der denkmalgeschützten Roten Siedlung

Die untere Denkmalschutzbehörde im Landkreis Celle teilte der Gemeinde Faßberg mit, dass für alle Einwohner*innen in der Roten Siedlung (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 Rote Siedlung) die Möglichkeit bestehe, einen Antrag auf Abweichung oder Befreiung von der Örtlichen Bauvorschrift zu stellen, um Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach installieren zu dürfen.

Eine Gesetzesnovellierung im Denkmalschutz hat das Verbot der Installation von Photovoltaik-Anlagen aufgehoben. Die Frage ist nicht mehr, ob Anlagen erlaubt sind, sondern wie. Die Denkmalbehörde prüft jeden Antrag einzelfallbezogen und bescheidet im besten Fall die Befreiung von der Örtlichen Bauvorschrift. Sie kann auch Auflagen erteilen, die bestimmte Ansprüche zu Farbe oder Form der Solaranlage oder Solarziegel enthalten.

Die Örtlichen Bauvorschriften der Roten Siedlung und der Schwagenscheidt-Siedlung befinden sich aktuell in der Überarbeitung. Für eine Verabschiedung als Satzung fehlen noch Grundlagenkriterien und Recherchearbeiten, die zurzeit von mehreren Behörden wie dem Landesamt für Denkmalpflege durchgeführt werden. Einheitliche Kriterien sind besonders wichtig, um eine Gleichbehandlung zu erzielen.

Eine Bürgerinformationsveranstaltung ist geplant, sobald die Recherchearbeiten abgeschlossen sind.