im Rahmen der Grundsteuerreform 2025 wird in Niedersachsen eine Neubewertung aller Grundstücke vorgenommen. Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer erhalten in diesem Zuge einen neuen Grundsteuerbescheid von ihrer Kommune.
Wichtiger Hinweis: Die Grundsteuerreform wird in Niedersachsen für die Kommunen aufkommensneutral umgesetzt. Das bedeutet, dass die Gesamtsumme der Grundsteuerzahlungen für die Kommunen unverändert bleibt. Dennoch wird es für einzelne Bürgerinnen und Bürger zu höheren oder niedrigeren Belastungen kommen. Da sich die Grundlagen für die Ermittlung des Steuermessbetrages komplett geändert haben, kann z.B. eine vorher sehr niedrige Bewertung nun auf teilweise den 3-fachen Betrag oder höher steigen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn z.B. bei älteren Gebäuden bisher aufgrund des Baujahres eine sehr niedrigere Bewertung vorlag.
Für den Bereich der (Samt-)Gemeinde Salzhausen wurden bereits nahezu sämtliche Steuermessbeträge elektronisch vom Finanzamt übermittelt und in unsere Berechnungen eingearbeitet. Eventuelle Korrekturen der Steuermessbeträge werden laufend übermittelt und von uns berücksichtigt.
Wir möchten Sie bitten, Ihren neuen Grundsteuermessbescheid aufmerksam zu prüfen und den aktuellen Steuermessbetrag mit dem neu übermittelten Betrag vom Finanzamt zu vergleichen. Sollten Ihnen sehr große Abweichungen oder Unstimmigkeiten auffallen, wenden Sie sich bitte möglichst noch in diesem Jahr direkt an das Finanzamt. Das Finanzamt ist für die Berechnung des Steuermessbetrages verantwortlich.
Finanzamt Winsen (Luhe)
04171-656-300, Von-Somnitz-Ring 6
in 21423 Winsen (Luhe),
poststelle@fa-wl.niedersachsen.de
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass es im Bereich Steuern des Rathauses aufgrund der aktuell hohen Anzahl telefonischer Anfragen leider zu längeren Wartezeiten kommen kann. Wir bitten um Ihr Verständnis und entschuldigen uns für eventuelle Unannehmlichkeiten.
Ihre Samtgemeinde Salzhausen