Wie in jedem Jahr wurde eine Allgemeinverfügung über das Abbrennen von Feuerwerken erlassen.
Das Abbrennverbot gilt im Geltungsbereich auch vom 31. Dezember 2025, 0.00 Uhr bis 1. Januar 2026, 24.00 Uhr und betrifft das Verbot des Abrennens pyrotechnischer Gegenstände im Umkreis von 200 Metern zu Reetdachgebäuden, Holzhäusern und anderen Gebäuden mit brandempfindlicher Dachdeckung sowie zu brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen/Betrieben. Dazu ist in unmittelbarer Nähe (200m) zu Betrieben mit Tierhaltung, allen Tiergehegen und Koppeln das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen nicht erlaubt.
Die vollständige Allgemeinverfügung kann man unter www.salzhausen.de/Allgemeinverfuegung einsehen.