Salzhausen. Die Samtgemeinde Salzhausen bittet um Beachtung der jährlichen Brut- und Setzzeit:
In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli dürfen Hunde im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden (§ 33 Abs. 1 Nr. 1b Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung). Von der Anleinpflicht ausgenommen sind Tiere, die u.a. zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei eingesetzt werden.
Diese strikte Anleinpflicht soll wildlebende Tiere in der Brut- und Setzzeit vor Gefährdungen und Störungen schützen. Sie dient der Arterhaltung. Vorwiegend in dieser Zeit bauen Bodenbrüter, wie z. B. Enten oder Fasane ihre Nistplätze aus Schutz vor natürlichen Feinden in Bereiche, die nicht von oben eingesehen werden können. Rehe setzen ihre Jungtiere im Gras ab. Auch Hunde, die nicht wildern, stellen freilaufend in dieser Zeit für die Aufzucht der Jungtiere eine Störung dar. Allein die Witterung kann ausreichen, um die Elterntiere zu vertreiben. Dies hätte in den meisten Fällen den sicheren Tod der Jungtiere zur Folge.
Leider ist immer wieder zu beobachten, dass sich Hundehalter, teils aus Unkenntnis, teils aus Sorglosigkeit, nicht an diese Bestimmung des Tierschutzes halten. Bitte nehmen Sie auch Rücksicht auf die wildlebenden Tiere und leinen Sie deshalb ihren Hund an.
In diesem Jahr wird nun verstärkt auf die Einhaltung geachtet. Hundebesitzer, die diese Regelung nicht beachten, handeln ordnungswidrig. Verstöße werden in der Regel mit Geldbußen zwischen 80,00 und 250,00 € geahndet. Zur Vermeidung von Bußgeldern werden alle Hundehalter gebeten, die Leinenpflicht bis zum 15. Juli im Interesse unserer heimischen Tierwelt zu beachten. ph