Das Anleingebot für Hunde gilt vom 1. April bis 15. Juli.
Salzhausen. In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli dürfen Hunde im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden (§ 33 Abs. 1 Nr. 1b Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung). Von der Anleinpflicht ausgenommen sind Tiere, die u.a. zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei eingesetzt werden.
Diese strikte Anleinpflicht soll wildlebende Tiere in der Brut- und Setzzeit
vor Gefährdungen und Störungen schützen. Sie dient der Arterhaltung.
Vorwiegend in dieser Zeit bauen Bodenbrüter, wie z. B. Enten oder Fasane ihre Nistplätze aus Schutz vor natürlichen Feinden in Bereiche, die nicht von oben eingesehen werden können. Rehe setzen ihre
ab. Auch Hunde, die nicht wildern, stellen freilaufend in dieser Zeit für die Aufzucht der Jungtiere eine Störung dar. Allein die Witterung kann
ausreichen, um die Elterntiere zu vertreiben. Dies hätte in den meisten
Fällen den sicheren Tod der Jungtiere zur Folge.
Leider ist immer wieder zu beobachten, dass sich Hundehalter und
Hundehalterinnen teils aus Unkenntnis, teils aus Sorglosigkeit, nicht an
diese Bestimmung des Tierschutzes halten. Bitte nehmen Sie auch
Rücksicht auf die wildlebenden Tiere und leinen Sie deshalb ihren Hund
an.
In diesem Jahr wird nun verstärkt auf die Einhaltung geachtet.
Hundebesitzer, die diese Regelung nicht beachten, handeln
ordnungswidrig. Verstöße werden in der Regel mit Geldbußen zwischen
80,00 und 250,00 Euro geahndet. Zur Vermeidung von Bußgeldern werden alle Hundehalter und Hundehalterinnen gebeten, die Leinenpflicht bis zum 15. Juli 2025 im Interesse unserer heimischen Tierwelt zu beachten. ph