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Ausgabe 3/2025
Lokale Informationen aus der Samtgemeinde Salzhausen
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Lokale Informationen aus der Samtgemeinde Salzhausen

Salzhausen. Im Rahmen der Auslegung des sachlichen Teilprogramms Windenergie (TP WEN) und der 2. Änderung des regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2025 hat auch der CDU-Ortsverband Samtgemeinde Salzhausen sich positioniert und Stellung bezogen.

Ganz besonders wird die Verteilungsgerechtigkeit kritisiert, muss die Samtgemeinde bei dem vorliegenden Entwurf doch mehr als 9% ihrer Fläche als Vorranggebiet für Windkraft ausweisen. Das sind mehr als 30% der Fläche, die der ganze Landkreis Harburg vorhalten muss.

Damit trägt die Samtgemeinde Salzhausen mit Abstand die größte Last zur Erfüllung der Flächenziele im gesamten Landkreises Harburg!

„Wir fordern den Landkreis auf, den vom Land vorgegebenen Wert von 3,16% auch auf die Kommunen zu übertragen,“ so CDU-Vorsitzender Eckhard Domnick. „Wir sind nicht gegen Windkraft, aber die Verteilung der Belastung muss gerecht sein.“

In der 9-seitigen Stellungnahme geht die CDU Salzhausen auch auf die Fern- und kumulative Wirkung der bis zu 150 möglichen Windenergieanlagen ein. Insbesondere die massiven Einschränkungen der Waldflächen innerhalb des Samtgemeindegebiets als funktionierendes Ökosystem und Erholungsgebiet im Naturpark Lüneburger Heide sind für die CDU nicht hinnehmbar.

Allen Mitgliedern des Kreistages und auch der Kreisverwaltung sollte daran gelegen sein, die Akzeptanz des Windenergieausbaus nicht auf dem Rücken einiger weniger Landkreisteile auszutragen. Eine Deckelung der Landesvorgaben muss auch für die Kommunen gelten!

Der CDU Ortsverband Samtgemeinde Salzhausen fordert den Kreistag und die Kreisverwaltung mit Nachdruck auf, den rechtlichen Rahmen, die Rechtsprechung und vor allem die örtlichen Belange gerade vor dem Hintergrund der Verteilungsgerechtigkeit ernst zu nehmen. Ohne die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger vor Ort wird die Energiewende sicherlich nicht umsetzbar sein. Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber in Niedersachsen die Verteilungsgerechtigkeit aus Akzeptanzgründen im Gesetz verankert.