Salzhausen. Die Samtgemeinde Salzhausen bittet alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer
sowie Anwohnerinnen und Anwohner um ihre Unterstützung bei der Pflege des öffentlichen Raumes – insbesondere im Hinblick auf den Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und überhängenden Ästen entlang von Gehwegen und Straßen.
Ein freier und sicherer Verkehrsraum für Fußgänger, Radfahrerende, Kinderwagen, Rollstuhlfahrer sowie den Straßenverkehr insgesamt ist ein zentrales Anliegen der Samtgemeinde. Überhängender Bewuchs kann Sichtachsen einschränken, Wege blockieren und zu gefährlichen Situationen führen – gerade für Kinder, ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger oder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.
Gemäß den geltenden Verordnungen sind Eigentümer und Eigentümerinnen verpflichtet, den Bewuchs auf ihrem Grundstück so zu pflegen, dass der öffentliche Raum nicht beeinträchtigt wird. Dies betrifft unter anderem:
• das Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern, die in Geh- oder Radwege hineinragen,
• das Freihalten von Verkehrszeichen und Straßenlaternen,
• das Entfernen überhängender Äste, die die Sicht an Kreuzungen oder Einfahrten einschränken.
• Die gesamte Fläche zwischen Grundstücksgrenze und Fahrbahnmitte ist an jeder straßenanliegenden Seite des Grundstücks von Laub, Schmutz, Unrat und Krautbewuchs freizuhalten. Hierzu zählt insbesondere auch die Gosse und die Straßeneinläufe.
• Verkehrsgefährdender oder grober Schmutz wie Hunde- und Pferdekot, Erdkrusten und Bauabfälle sind unverzüglich durch den Verursacher zu beseitigen.
Die Samtgemeinde appelliert an das Verantwortungsbewusstsein aller Bürgerinnen und Bürger, den Rückschnitt regelmäßig eigenständig vorzunehmen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit und zum gepflegten Erscheinungsbild geleistet und durch das gemeinsame Wirken fallen keine Straßenreinigungsgebühren an.
Ausführliche Informationen findet man unter www.salzhausen.de/gehwege ph